Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW für das Wirtschaftsjahr 2022
Vorlage
60/727/2023
Aktenzeichen
60 815-40/865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Betriebsleitung des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“

 

 


Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Betriebsausschuss eine Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung zu treffen. 

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk am 13.06.2023 stehen sowohl die Schlussbesprechungen als auch auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über die Prüfung der Jahresabschlüsse die Feststellungen der Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes zum 31.12.2022 zur Beratung an.  

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach § 4 Buchstabe c) der EigVO NRW im Anschluss der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses zu entscheiden hat. Eine entsprechende Beratung ist für die Sitzung des Rates am 15.06.2023 vorgesehen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.