Vorschlag der Verwaltung:
„Der Betriebsleitung des Wasserwerkes und des
Abwasserwerkes wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“
Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Betriebsausschuss eine
Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung zu treffen.
In der Sitzung des Betriebsausschusses für
das Wasserwerk und das Abwasserwerk am 13.06.2023 stehen sowohl die
Schlussbesprechungen als auch auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über
die Prüfung der Jahresabschlüsse die Feststellungen der Jahresabschlüsse des
Wasserwerkes und des Abwasserwerkes zum 31.12.2022 zur Beratung an.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach §
4 Buchstabe c) der EigVO NRW im Anschluss der Rat über die Entlastung des
Betriebsausschusses zu entscheiden hat. Eine entsprechende Beratung ist für die
Sitzung des Rates am 15.06.2023 vorgesehen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.