-Förderung der verbandlichen Jugendarbeit-
Vorschlag der Verwaltung:
„Für die verbandliche Jugendarbeit werden für das Jahr
2023 folgende Zuschüsse gezahlt:
KLJB Füchtorf: 469,00
€
KLJB
Velsen-Gröblingen: 222,50
€
KLJB
Sassenberg-Dackmar: 242,50
€
Die freien Träger sind verpflichtet, bis zum
31.01.2024 einen Bericht über ihre Arbeit im Jahr 2023 vorzulegen. Insoweit
werden die Zuschüsse unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.“
KLJB Füchtorf 450,00
€
KLJB
Velsen-Gröblingen 202,50
€
KLJB
Sassenberg-Dackmar 229,50
€.
Die Zahlung der
Zuschüsse erfolgte ohne Zweckbindung. Die Jugendgruppen wurden allerdings
angehalten, bis zum 31.01.2023 einen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten im
Jahr 2022 vorzulegen sowie die aktuellen Mitgliederzahlen zu benennen.
Alle
Jugendgruppen haben ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Gleichzeitig haben sie
auch für das Jahr 2023 einen entsprechenden Zuschuss beantragt. Die vorgelegten
Berichte über die Aktivitäten der Jugendverbände erfüllen die vom Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss gestellten vereinfachten
Anforderungen.
Im
Produktbereich 06 –Kinder-, Jugend- und Familienhilfe– ist unter der Ziffer
06.03.01
-Förderung Dritter im Bereich der Jugendarbeit- in der Teilposition 15 -Mittel für Zuschüsse an sonstige
Jugendgruppen- in Höhe von 6.300,00 € eingestellt.
In der Sitzung
des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg am 23.08.2022, -Pkt. 7 d. N. wurde einstimmig beschlossen, die
Zuschüsse an die Vereine und Verbände wieder auf das Niveau von vor 2011
anzuheben. Somit beläuft sich der Grundbetrag ab 2023 auf 40,00 € und der
Zuschuss je Mitglied auf 2,50 €.
Auf der
Grundlage der vorliegenden Zuschussanträge und der bescheinigten Mitgliederzahlen
würden sich für das Jahr 2023 folgende Zuschüsse ergeben:
KLJB
Füchtorf:
186 Mitglieder
x 2,50 €/Mitglied + 40,00 € Grundbetrag = 469,00
€
KLJB
Velsen-Gröblingen:
73 Mitglieder x
2,50 €/Mitglied + 40,00 € Grundbetrag = 222,50
€
KLJB
Sassenberg-Dackmar:
81 Mitglieder x
2,50 €/Mitglied + 40,00 € Grundbetrag= 242,50
€
Summe: 934,00
€
Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.