Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das
Haushaltsjahr 2021 zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2021 werden an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Absatz 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den weiteren
gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Meine sehr verehrten Damen und
Herren,
bevor gleich
unter Tagesordnungspunkt 5 mit einem Beschlussvorschlag aus dem Haupt- und
Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr
2023 nach Vorberatung in allen Fachausschüssen mit einer Ratsentscheidung hier
abschließend behandelt wird, freue ich mich, Ihnen nun unter dem jetzigen Tagesordnungspunkt
4 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 zuleiten zu
dürfen. Mit dieser Zuleitung ist das Verfahren in den politischen Gremien zur formalen
Feststellung des Jahresabschlusses in Gang gesetzt.
Der Entwurf
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 ist Ihnen heute per E-Mail zugegangen.
Drucke des Jahresabschlusses stellen wir auf Anfrage selbstverständlich gerne
zur Verfügung. Die inhaltliche und vor allem prüferische Befassung mit dem
Abschluss wird nun also für Sie in der nächsten Zeit anstehen. Die Prüfung wird
vorrangige Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses und des einbezogenen Amtes
für Rechnungsprüfung und Beratung des Kreises Warendorf sein. Für die
inhaltliche Befassung möchte ich heute einen kleinen Einstieg geben, indem ich
Ihnen einen Überblick über den Jahresabschluss mit seinen wichtigsten Eckwerten
vermitteln möchte.
Welches
Abschlussergebnis besteht nach der Ergebnisrechnung? Wie endet die
Finanzrechnung, also die Liquiditätskomponente des Haushalts? Welche
wesentlichen Abweichungen zur Haushaltsplanung haben sich ergeben? Und wie ist
die Bilanz zum 31.12.2021 grob strukturiert? Auf diese Fragen möchte ich Ihnen
nun Antworten geben, wenn ich Ihnen die Abschlussergebnisse insoweit
übersichtsweise vorstelle. Voranschicken möchte ich wie in jedem Jahr: bei
Fragen zum Jahresabschluss wenden Sie sich gerne an Herrn Holtkämper oder
selbstverständlich auch an mich. Die im Folgenden von mir genannten Beträge
sind überwiegend gerundet.
Ergebnisrechnung
2021
Für das
Haushaltsjahr 2021 war ein hoher Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.132.400,00 €
geplant. Entgegen dieser Planung konnte das Haushaltsjahr mit einem Überschuss
in Höhe von 2.500.021,51 €, somit auch strukturell ausgeglichen, abgeschlossen
werden.
Es haben sich
im Haushaltsjahr 2021 im Haushaltsvollzug im Vergleich zur Planung
verschiedene, teilweise erhebliche Verbesserungen bei unterschiedlichen
Haushaltspositionen ergeben. Es stechen dabei zwei Positionen mit sehr hohen
Plan-Ist-Abweichungen deutlich heraus:
1.
Auf der Ertragsseite sind die
Steuern und ähnlichen Abgaben um 1.727 t€ besser ausgefallen als geplant.
Wesentlicher Grund hierfür ist, dass der Gewerbesteueransatz
erheblich um 1.411 t€ überschritten wurde. Auch der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer fielen höher aus als
in der Planung angenommen, und zwar hier um 334 t€ bzw. 56 t€. Bei den
Kompensationsleistungen wurde der Haushaltsansatz hingegen um 84 t€ verfehlt.
2.
Auf der Aufwandseite sind vor allem die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen erheblich um 1.716 t€ hinter dem Gesamtansatz zurückgeblieben,
was in diesem Fall ebenfalls eine Verbesserung bedeutet. Hier wurden vor allem
um 554 t€ geringere Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen geleistet. Auch für die Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens sind erheblich geringere Aufwendungen angefallen als
geplant, hier um 165 t€. Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen
Anlagen erforderte einen um 232 t€ geringeren Mittelbedarf. Weiter wurden bei
den Planungs- und Vermessungskosten sowie bei den sonstigen Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen der jeweils eingestellte Haushaltsansatz im Haushaltsvollzug
um 467 t€ bzw. 141 t€ wesentlich unterschritten.
Bereits diese
beiden Abweichungen haben das Jahresergebnis vom einem Plan-Minus deutlich in
ein Ist-Plus gebracht. Zu den übrigen Verbesserungen im Haushaltsvollzug darf
ich auf die Abschlussunterlagen verweisen.
Einbezogen
ist in das Abschlussergebnis 2021 auch die gesetzlich vorgegebene Isolierung
von Haushaltsbelastungen in Folge der Corona-Pandemie. 456 t€ sind entsprechend
als außerordentliche Erträge erfasst, also den Belastungen buchhalterisch
gegenübergestellt worden. Der Betrag ist als Bilanzierungshilfe aktiviert und
ist ab 2026 entweder aufwandswirksam über einen längeren Zeitraum abzuschreiben
oder ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Der gute
Abschluss enthält also in Höhe des genannten Betrags eine Vorbelastung für
kommende Haushaltsjahre.
Finanzrechnung 2021
Nach der
Haushaltsplanung war angenommen, dass im Zuge der Haushaltsausführung 2021 im
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 1.200 t€ aus dem eigenen Finanzmittelbestand
abfließen werden. Tatsächlich sind aber sogar liquide Mittel in Höhe von
2.336 t€ zugeflossen. Das ist eine Plan-Ist-Verbesserung um 3.536 t€. Der
Endbestand an liquiden Mitteln belief sich per 31.12.2021 auf den sehr hohen
Betrag von exakt 12.993.789,99 €.
Dabei zeigen hinsichtlich
der Liquiditätsentwicklung sowohl der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
als auch der Saldo aus Investitionstätigkeit erhebliche Verbesserungen
gegenüber der Planung. Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde
entgegen der Planung ein positiver Liquiditätssaldo erwirtschaftet. Die
Änderung beträgt hier im Plan-Ist-Vergleich +4.413 t€. Im Rahmen der
Investitionstätigkeit war in der Planung ein erheblich negativer
Liquiditätssaldo angenommen worden, der sich aber im Zuge der
Haushaltsausführung deutlich gegenüber den Annahmen reduziert hat. Die
Verbesserung liegt hier bei +6.963 t€. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der
Investitionen erfolgte im Haushaltsjahr 2021 nicht. In Folge dessen verschlechterte
sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit gegenüber der Planung deutlich um
-7.840 t€.
Wesentliche Veränderungen im Vergleich von Finanzplan und Finanzrechnung
ergaben sich bei folgenden Haushaltspositionen:
· Steuern und ähnliche
Abgaben: Verbesserung um 1.725 t€ durch Mehreinzahlungen,
· Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen: Verbesserung um 1.777 t€ durch Minderauszahlungen,
· Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen: Verschlechterung um 3.365 t€ durch Mindereinzahlungen,
· Auszahlungen für Baumaßnahmen:
Verbesserung um 9.068 t€ durch Minderauszahlungen,
· Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen: Verbesserung um 1.156 t€ durch Minderauszahlungen
und
· Einzahlungen aus der
Aufnahme von Krediten für Investitionen: Verschlechterung um 8.000 t€, hier
wiederum durch Mindereinzahlungen.
Die letztgenannte Änderung
ist natürlich nur mit Blick auf den entfallenen Liquiditätszugang als
Verschlechterung darzustellen. Es ist selbstverständlich positiv, dass wir auch
im Haushaltsjahr 2021 keine neuen Kredite für Investitionen haben aufnehmen
müssen. So konnte der Schuldenstand aus Krediten für Investitionen weiter
zurückgeführt werden. Der Schuldenstand ist per 31.12.2021 bilanziell mit 2.589 t€
ausgewiesen. Per 31.12.2020 betrug der Schuldenstand aus Krediten für
Investitionen noch 2.916 t€. In Höhe der Änderung, also um -326 t€,
ist somit die Verschuldung durch Tilgungen gesenkt worden.
Liquiditätskredite wurden im
Haushaltsjahr 2021 nicht aufgenommen.
Bilanz zum
31.12.2021
Der
Bilanzwert beträgt per 31.12.2021 in Aktiva und Passiva jeweils in Euro und
Cent 114.613.321,31 €. Das sind 2.569 t€ mehr als zum Stichtag
31.12.2020. Auf der Aktivseite machen die Sachanlagen mit bilanzierten 89.015 t€
weiterhin den höchsten Anteil aus (das sind 77,7 % des Bilanzvolumens).
Auf der Passivseite entfallen die höchsten Wertanteile auf das Eigenkapital mit
48.617 t€ (42,4 %) und auf die Sonderposten mit 46.278 t€
(40,4 % des Bilanzvolumens).
Ausschlaggebend
der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 2.500.021,51 € führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Damit ist es
abermals möglich, die Ausgleichsrücklage aufzustocken. Wenn die Verwendung des
Überschusses so beschlossen wird, erhöht sich die Ausgleichsrücklage vom
vorherigen Stand per 31.12.2020 in Höhe von 6.903 t€ auf dann 9.403 t€. Diese
Stärkung des Eigenkapitals bedeutet eine erhebliche und auch notwendige Reserve
für die kommenden Haushaltsjahre, ebenso wie der sehr gute Endbestand der
Liquidität per 31.12.2021. Leider sind es aber keine zusätzlichen Reserven
bezogen auf die aktuelle Haushaltsplanung, denn diese Eigenkapital- und
Liquiditätsentwicklungen aus dem Jahresabschluss 2021 sind im Haushaltsentwurf
2023 schon „eingepreist“: Sie sind als Werte des Vor-Vor-Jahres dort
ausgewiesen und als „Startwerte“ für die Fortschreibung der Finanzenwicklung
gesetzt. Leider zeigen die Annahmen aus der Haushaltsplanung 2023 bekanntlich,
dass selbst diese hohen Reserven voraussichtlich nicht durch den Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung tragen werden. Doch damit wären wir wieder bei
den Planwerten, also bei dem folgenden Tagesordnungspunkt 5 der heutigen
Tagesordnung. Diesen Tagesordnungspunkt 4 - und damit meine Ausführungen zum
Jahresabschluss 2021 - möchte ich mit einem erfreulichen „Ist-Ergebnis“ und
einem Beschlussvorschlag zum Verweis des Abschlussentwurfs an den
Rechnungsprüfungsausschuss beenden.
Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Zuständig für
die Entscheidung ist der Rat.