Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 an den Rat
Vorlage
20/634/2023
Aktenzeichen
20 913-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2021 werden an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

bevor gleich unter Tagesordnungspunkt 5 mit einem Beschlussvorschlag aus dem Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2023 nach Vorberatung in allen Fachausschüssen mit einer Ratsentscheidung hier abschließend behandelt wird, freue ich mich, Ihnen nun unter dem jetzigen Tagesordnungspunkt 4 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 zuleiten zu dürfen. Mit dieser Zuleitung ist das Verfahren in den politischen Gremien zur formalen Feststellung des Jahresabschlusses in Gang gesetzt. 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 ist Ihnen heute per E-Mail zugegangen. Drucke des Jahresabschlusses stellen wir auf Anfrage selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die inhaltliche und vor allem prüferische Befassung mit dem Abschluss wird nun also für Sie in der nächsten Zeit anstehen. Die Prüfung wird vorrangige Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses und des einbezogenen Amtes für Rechnungsprüfung und Beratung des Kreises Warendorf sein. Für die inhaltliche Befassung möchte ich heute einen kleinen Einstieg geben, indem ich Ihnen einen Überblick über den Jahresabschluss mit seinen wichtigsten Eckwerten vermitteln möchte.

 

Welches Abschlussergebnis besteht nach der Ergebnisrechnung? Wie endet die Finanzrechnung, also die Liquiditätskomponente des Haushalts? Welche wesentlichen Abweichungen zur Haushaltsplanung haben sich ergeben? Und wie ist die Bilanz zum 31.12.2021 grob strukturiert? Auf diese Fragen möchte ich Ihnen nun Antworten geben, wenn ich Ihnen die Abschlussergebnisse insoweit übersichtsweise vorstelle. Voranschicken möchte ich wie in jedem Jahr: bei Fragen zum Jahresabschluss wenden Sie sich gerne an Herrn Holtkämper oder selbstverständlich auch an mich. Die im Folgenden von mir genannten Beträge sind überwiegend gerundet.

 

Ergebnisrechnung 2021

 

Für das Haushaltsjahr 2021 war ein hoher Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.132.400,00 € geplant. Entgegen dieser Planung konnte das Haushaltsjahr mit einem Überschuss in Höhe von 2.500.021,51 €, somit auch strukturell ausgeglichen, abgeschlossen werden.

 

Es haben sich im Haushaltsjahr 2021 im Haushaltsvollzug im Vergleich zur Planung verschiedene, teilweise erhebliche Verbesserungen bei unterschiedlichen Haushaltspositionen ergeben. Es stechen dabei zwei Positionen mit sehr hohen Plan-Ist-Abweichungen deutlich heraus:

1.    Auf der Ertragsseite sind die Steuern und ähnlichen Abgaben um 1.727 t€ besser ausgefallen als geplant. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass der Gewerbesteueransatz erheblich um 1.411 t€ überschritten wurde. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer fielen höher aus als in der Planung angenommen, und zwar hier um 334 t€ bzw. 56 t€. Bei den Kompensationsleistungen wurde der Haushaltsansatz hingegen um 84 t€ verfehlt.

2.    Auf der Aufwandseite sind vor allem die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erheblich um 1.716 t€ hinter dem Gesamtansatz zurückgeblieben, was in diesem Fall ebenfalls eine Verbesserung bedeutet. Hier wurden vor allem um 554 t€ geringere Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen geleistet. Auch für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens sind erheblich geringere Aufwendungen angefallen als geplant, hier um 165 t€. Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen erforderte einen um 232 t€ geringeren Mittelbedarf. Weiter wurden bei den Planungs- und Vermessungskosten sowie bei den sonstigen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen der jeweils eingestellte Haushaltsansatz im Haushaltsvollzug um 467 t€ bzw. 141 t€ wesentlich unterschritten.

 

Bereits diese beiden Abweichungen haben das Jahresergebnis vom einem Plan-Minus deutlich in ein Ist-Plus gebracht. Zu den übrigen Verbesserungen im Haushaltsvollzug darf ich auf die Abschlussunterlagen verweisen.

 

Einbezogen ist in das Abschlussergebnis 2021 auch die gesetzlich vorgegebene Isolierung von Haushaltsbelastungen in Folge der Corona-Pandemie. 456 t€ sind entsprechend als außerordentliche Erträge erfasst, also den Belastungen buchhalterisch gegenübergestellt worden. Der Betrag ist als Bilanzierungshilfe aktiviert und ist ab 2026 entweder aufwandswirksam über einen längeren Zeitraum abzuschreiben oder ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Der gute Abschluss enthält also in Höhe des genannten Betrags eine Vorbelastung für kommende Haushaltsjahre.

 

Finanzrechnung 2021

 

Nach der Haushaltsplanung war angenommen, dass im Zuge der Haushaltsausführung 2021 im Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 1.200 t€ aus dem eigenen Finanzmittelbestand abfließen werden. Tatsächlich sind aber sogar liquide Mittel in Höhe von 2.336 t€ zugeflossen. Das ist eine Plan-Ist-Verbesserung um 3.536 t€. Der Endbestand an liquiden Mitteln belief sich per 31.12.2021 auf den sehr hohen Betrag von exakt 12.993.789,99 €.

 

Dabei zeigen hinsichtlich der Liquiditätsentwicklung sowohl der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch der Saldo aus Investitionstätigkeit erhebliche Verbesserungen gegenüber der Planung. Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde entgegen der Planung ein positiver Liquiditätssaldo erwirtschaftet. Die Änderung beträgt hier im Plan-Ist-Vergleich +4.413 t€. Im Rahmen der Investitionstätigkeit war in der Planung ein erheblich negativer Liquiditätssaldo angenommen worden, der sich aber im Zuge der Haushaltsausführung deutlich gegenüber den Annahmen reduziert hat. Die Verbesserung liegt hier bei +6.963 t€. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen erfolgte im Haushaltsjahr 2021 nicht. In Folge dessen verschlechterte sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit gegenüber der Planung deutlich um -7.840 t€.


Wesentliche Veränderungen im Vergleich von Finanzplan und Finanzrechnung ergaben sich bei folgenden Haushaltspositionen:

·      Steuern und ähnliche Abgaben: Verbesserung um 1.725 t€ durch Mehreinzahlungen,

·      Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen: Verbesserung um 1.777 t€ durch Minderauszahlungen,

·      Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen: Verschlechterung um 3.365 t€ durch Mindereinzahlungen,

·      Auszahlungen für Baumaßnahmen: Verbesserung um 9.068 t€ durch Minderauszahlungen,

·      Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen: Verbesserung um 1.156 t€ durch Minderauszahlungen und

·      Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen: Verschlechterung um 8.000 t€, hier wiederum durch Mindereinzahlungen.

 

Die letztgenannte Änderung ist natürlich nur mit Blick auf den entfallenen Liquiditätszugang als Verschlechterung darzustellen. Es ist selbstverständlich positiv, dass wir auch im Haushaltsjahr 2021 keine neuen Kredite für Investitionen haben aufnehmen müssen. So konnte der Schuldenstand aus Krediten für Investitionen weiter zurückgeführt werden. Der Schuldenstand ist per 31.12.2021 bilanziell mit 2.589 t€ ausgewiesen. Per 31.12.2020 betrug der Schuldenstand aus Krediten für Investitionen noch 2.916 t€. In Höhe der Änderung, also um -326 t€, ist somit die Verschuldung durch Tilgungen gesenkt worden.

 

Liquiditätskredite wurden im Haushaltsjahr 2021 nicht aufgenommen.

 

Bilanz zum 31.12.2021

 

Der Bilanzwert beträgt per 31.12.2021 in Aktiva und Passiva jeweils in Euro und Cent 114.613.321,31 €. Das sind 2.569 t€ mehr als zum Stichtag 31.12.2020. Auf der Aktivseite machen die Sachanlagen mit bilanzierten 89.015 t€ weiterhin den höchsten Anteil aus (das sind 77,7 % des Bilanzvolumens). Auf der Passivseite entfallen die höchsten Wertanteile auf das Eigenkapital mit 48.617 t€ (42,4 %) und auf die Sonderposten mit 46.278 t€ (40,4 % des Bilanzvolumens).

 

Ausschlaggebend der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 2.500.021,51 € führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Damit ist es abermals möglich, die Ausgleichsrücklage aufzustocken. Wenn die Verwendung des Überschusses so beschlossen wird, erhöht sich die Ausgleichsrücklage vom vorherigen Stand per 31.12.2020 in Höhe von 6.903 t€ auf dann 9.403 t€. Diese Stärkung des Eigenkapitals bedeutet eine erhebliche und auch notwendige Reserve für die kommenden Haushaltsjahre, ebenso wie der sehr gute Endbestand der Liquidität per 31.12.2021. Leider sind es aber keine zusätzlichen Reserven bezogen auf die aktuelle Haushaltsplanung, denn diese Eigenkapital- und Liquiditätsentwicklungen aus dem Jahresabschluss 2021 sind im Haushaltsentwurf 2023 schon „eingepreist“: Sie sind als Werte des Vor-Vor-Jahres dort ausgewiesen und als „Startwerte“ für die Fortschreibung der Finanzenwicklung gesetzt. Leider zeigen die Annahmen aus der Haushaltsplanung 2023 bekanntlich, dass selbst diese hohen Reserven voraussichtlich nicht durch den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung tragen werden. Doch damit wären wir wieder bei den Planwerten, also bei dem folgenden Tagesordnungspunkt 5 der heutigen Tagesordnung. Diesen Tagesordnungspunkt 4 - und damit meine Ausführungen zum Jahresabschluss 2021 - möchte ich mit einem erfreulichen „Ist-Ergebnis“ und einem Beschlussvorschlag zum Verweis des Abschlussentwurfs an den Rechnungsprüfungsausschuss beenden.

 

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.