Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
- Nachreichung einer Anlage zum Haushaltsplan -
Vorlage
20/633/2023
Aktenzeichen
20 912-11
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ist dem Rat in dessen Sitzung am 15.12.2022 zugeleitet worden.

 

Nach § 1 Abs. 2 Ziffer 7 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) ist dem Haushaltsplan unter anderem als Anlage die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des Vorvorjahres beizufügen; soweit der betreffende Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde, reicht der von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten bestätigte Entwurf.

 

Bei Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 an den Rat war diese Anlage noch nicht beigefügt. Die Anlage wird hiermit nachgereicht. Die Seiten können im Haushaltsordner ausgetauscht werden. Eine Zurverfügungstellung von Ausdrucken erfolgt in der Sitzung des Rates am 09.02.2023.

 

Der Rat erhält diese Unterlagen zur Kenntnis und zum Einbezug in die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen.