- Antrag der FWG-Fraktion vom 20.01.2023
Mit Ausnahme des Hauptausschusses können gemäß § 58
Abs. 3 GO NRW neben Ratsmitgliedern auch andere zum Rat wählbare Bürgerinnen
und Bürger als sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern der Ausschüsse
bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der
Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.
Die Wahl der Ausschussmitglieder richtet sich nach §
50 Abs. 3 GO NRW. Sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse
auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist der einstimmige
Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages
ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem
Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen,
zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen (Verfahren
Hare/Niemeyer). Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt,
wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so
sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei
gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg beantragt
mit Schreiben vom 20.01.2023 Herrn Thomas Dieckmann (sachkundiger Bürger) als
Vertreter für die nachfolgend benannten Ausschüsse einzusetzen:
Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss