Betreff
Ausschussvertretungen durch sachkundige Bürger
- Antrag der FWG-Fraktion vom 20.01.2023
Vorlage
10/621/2023
Aktenzeichen
10 022-30
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Nach § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Soweit der Rat stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln.

 

Mit Ausnahme des Hauptausschusses können gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW neben Ratsmitgliedern auch andere zum Rat wählbare Bürgerinnen und Bürger als sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen (Verfahren Hare/Niemeyer). Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg beantragt mit Schreiben vom 20.01.2023 Herrn Thomas Dieckmann (sachkundiger Bürger) als Vertreter für die nachfolgend benannten Ausschüsse einzusetzen:

 

Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss

Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk