-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 und II BauGB i. V. m. § 4 und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wird wie in der Anlage dargestellt
beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ‚Langefort ´ gem. § 13a BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in
seiner Sitzung am 15.12.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“
beschlossen. Anlass für die Änderung des
Bebauungsplanes sind die sich in den letzten Jahren vollzogenen Änderungen der
Nutzungsstruktur, durch die das Plangebiet nicht mehr den Gebietscharakter
eines Mischgebietes im Sinne des § 6 BauNVO, sprich der Unterbringung zweier
unterschiedlicher Nutzungsarten (Wohnen und Gewerbe) in einem Gebiet, erfüllt. Ziel der 11. Änderung des Bebauungsplanes SBG
Nr. 10 „Langefort“ ist es daher die bestehende Wohnnutzung im Westen des Plangebietes
planungsrechtlich zu sichern und die Herstellung weiterer Wohnangebote im Osten
des Plangebietes zu ermöglichen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB erfolgte in der Zeit vom
02.01.2023 bis zum 02.02.2023 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung
über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.