Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 10 "Langefort" - 11. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/694/2023
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 und II BauGB i. V. m. § 4 und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort ´ gem. § 13a BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“ beschlossen. Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes sind die sich in den letzten Jahren vollzogenen Änderungen der Nutzungsstruktur, durch die das Plangebiet nicht mehr den Gebietscharakter eines Mischgebietes im Sinne des § 6 BauNVO, sprich der Unterbringung zweier unterschiedlicher Nutzungsarten (Wohnen und Gewerbe) in einem Gebiet, erfüllt.  Ziel der 11. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 10 „Langefort“ ist es daher die bestehende Wohnnutzung im Westen des Plangebietes planungsrechtlich zu sichern und die Herstellung weiterer Wohnangebote im Osten des Plangebietes zu ermöglichen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.01.2023 bis zum 02.02.2023 (einschließlich).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.