Vorschlag der Verwaltung:
„Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das
Haushaltsjahr 2023 wird gemäß der Anlage … zu dieser Niederschrift mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“
Die ortsübliche Bekanntmachung des Entwurfs der
Haushaltssatzung ist im weiteren Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt.
Der dem Rat zugeleitete Entwurf der Haushaltssatzung
bzw. des Haushaltsplanes wurde bzw. wird in den Sitzungen des Ortsausschusses
Füchtorf am 16.01.2023, des Infrastrukturausschusses am 19.01.2023 und des
Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am 26.01.2023
ausführlich beraten.
Zur Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der
Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte
beigefügt, zu denen sich eine besondere Zuständigkeit des Haupt- und
Finanzausschusses ergibt. Die dort aufgeführten Produkte sind auch in den
vergangenen Jahren grundsätzlich eingehender beraten worden. Nach § 59 Absatz 2
der Gemeindeordnung bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der
Gemeinde vor. Insoweit ergibt sich nach gesetzlicher Regelung eine
weiterreichende Zuständigkeit.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.