Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
20/630/2023
Aktenzeichen
20 912-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß der Anlage … zu dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist dem Rat in dessen Sitzung am 15.12.2022 zugeleitet worden.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung ist im weiteren Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt.

 

Der dem Rat zugeleitete Entwurf der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes wurde bzw. wird in den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am 16.01.2023, des Infrastrukturausschusses am 19.01.2023 und des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am 26.01.2023 ausführlich beraten.

 

Zur Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte beigefügt, zu denen sich eine besondere Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses ergibt. Die dort aufgeführten Produkte sind auch in den vergangenen Jahren grundsätzlich eingehender beraten worden. Nach § 59 Absatz 2 der Gemeindeordnung bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor. Insoweit ergibt sich nach gesetzlicher Regelung eine weiterreichende Zuständigkeit.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.