Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 14 "Industriegebiet Robert-LInnemann-Straße" - 1. Erweiterung, 5. vereinfachte Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/692/2023
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage        dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“ – 1. Erweiterung, 5. vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Der Rat der Stadt Sassenberg hat am 15.12.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“- 1. Erweiterung, 5. vereinfachte Änderung beschlossen.

 

Ziel der Änderung ist es - bedingt durch die Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) –

durch Aufnahme einer textlichen Festsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Standortsicherung und Stärkung eines bestehenden Betriebsstandortes zu schaffen.

Die Änderung umfasst die Ergänzung einer textlichen Festsetzung, die es – bezogen auf das konkrete Betriebsgelände - erlaubt, die GRZ II gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) abweichend auf 1,0 festzusetzen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.01.2023 bis zum 02.02.2023 (einschließlich).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.