-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie
in der Anlage dargestellt
beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“ – 1. Erweiterung, 5.
vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Ziel der Änderung ist es - bedingt durch die
Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) –
durch Aufnahme einer textlichen Festsetzung, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Standortsicherung und Stärkung eines
bestehenden Betriebsstandortes zu schaffen.
Die Änderung umfasst die Ergänzung einer textlichen
Festsetzung, die es – bezogen auf das konkrete Betriebsgelände - erlaubt, die
GRZ II gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) abweichend auf
1,0 festzusetzen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.01.2023 bis zum
02.02.2023 (einschließlich).
Zuständig
für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und
Hinweise ist der Rat.