Betreff
Zahlung eines Zuschusses an den Sportclub (SC) Füchtorf von 1946 e. V. einschließlich Genehmigung entsprechender überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 08.02.01 -Sportförderung-
Vorlage
10/595/2022
Aktenzeichen
10 371-04
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Dem SC Füchtorf von 1946 e. V. wird über die jährliche Sportförderung hinaus ein weiterer einmaliger Zuschuss in Höhe von            Euro gewährt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Produkt 08.02.01 -Sportförderung-. Zum Produkt 08.02.01 -Sportförderung- werden entsprechende überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan unter Ziffer 15 -Transferaufwendungen- bzw. überplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan unter Ziffer 17 -Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit- in Höhe von jeweils            genehmigt. Deckung: Minderaufwendungen und Minderauszahlungen für Zinsen, Produkt 16.01.02 -Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft-, Teilergebnisplan Ziffer 20 -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen- bzw. Teilfinanzplan Ziffer 17 -Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit-.


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 24.02.2022 -Pkt. 12.7 d. N.- wurde zuletzt über eine mögliche finanzielle Unterstützung des SC Füchtorf von 1946 e. V. im Rahmen von Baumaßnahmen berichtet. Der Verein ist aktuell in folgende Baumaßnahmen involviert:

 

-     Umbau des alten Sportlerheims zu einem Verkaufs- und Lagerraum

-     vereinsspezifische Teilausstattung des Multifunktionsgebäudes / Dorfgemeinschaftshauses

-     Sanierung der Beregnungsanlage der Tennisplätze sowie des Fußbodens im Tennisheim.

 

Der SC Füchtorf hat nunmehr für die vorgenannten Maßnahmen Gesamtkosten in Höhe von 229.000,00 Euro ermittelt bzw. mitgeteilt. Unter Berücksichtigung einer Zuwendung des Landes aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ in Höhe von rd. 89.000,00 Euro, Eigenmitteln des Vereins in Höhe von rd. 47.000,00 Euro und angerechneten Eigenleistungen des Vereins, die mit rd. 60.000,00 Euro beziffert werden, verbliebe ein Betrag in Höhe von rd. 33.000,00 Euro, von denen wiederum ein Betrag in Höhe von 6.000,00 Euro durch Sponsoring Dritter gedeckt werden könne.

 

Seitens des SC Füchtorf wird nunmehr darum gebeten, über die jährliche Sportförderung hinaus einen weiteren einmaligen Zuschuss in Höhe des verbleibenden Restbetrages in Höhe von 27.000,00 Euro zu gewähren. Im Produkt 08.02.01 -Sportförderung- ergäbe sich im Falle einer Zuschussgewährung in der Ergebnis- und Finanz-komponente jeweils eine Mittelüberschreitung, für die überplanmäßig eine Ermächtigung bereitzustellen wäre.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen könnte durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen für Zinsen im Produkt 16.01.02 -Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft- erfolgen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.