Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 2„Sassenberg Ost“
-Beschluss über die vereinfachte Änderung für das Grundstück Zum Hilgenbrink 55 in Sassenberg und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/613/2022
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Sassenberg Ost´ wird für den in der Anlage

dargestellten Bereich des Grundstücks Zum Hilgenbrink 55 in Sassenberg wie nachfolgend aufgeführt geändert:

 

-       Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche nach Norden

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 12.04.2022 ist seitens der Grundstückseigentümer ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 2 „Sassenberg Ost“ für das Flurstück Nr. 605 eingegangen. Es ist beabsichtig ein zusätzliches Einfamilienhaus im hinteren Bereich des Grundstücks zu bauen. Die bereits vorhandene Bebauung durch das Einfamilienhaus bleibt erhalten. Für die Planung ist es notwendig die überbaubare Fläche nach Norden auszuweiten. Die Festsetzungen richten sich nach den bereits bestehenden Festsetzungen des vorhandenen Baufensters.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.