-Beschluss über die vereinfachte Änderung für das Grundstück Zum Hilgenbrink 55 in Sassenberg und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Sassenberg
Ost´ wird für den in der Anlage
dargestellten Bereich des Grundstücks Zum
Hilgenbrink 55 in Sassenberg wie nachfolgend aufgeführt geändert:
-
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche nach Norden
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanverfahren
erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der
Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 12.04.2022 ist seitens der
Grundstückseigentümer ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 2
„Sassenberg Ost“ für das Flurstück Nr. 605 eingegangen. Es ist beabsichtig ein
zusätzliches Einfamilienhaus im hinteren Bereich des Grundstücks zu bauen. Die
bereits vorhandene Bebauung durch das Einfamilienhaus bleibt erhalten. Für die
Planung ist es notwendig die überbaubare Fläche nach Norden auszuweiten. Die
Festsetzungen richten sich nach den bereits bestehenden Festsetzungen des
vorhandenen Baufensters.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.