Betreff
Wahl der Schriftführerin
Vorlage
60/612/2022
Aktenzeichen
60 600-12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Zur Schriftführerin für den Infrastrukturausschuss wird zusätzlich Stadtbeschäftigte Sarah Matthes bestellt. Die Bestellungen für die Funktion des Schriftführers von Stadtbeschäftigtem Andreas König und Stadtbeschäftigtem Hendrik Veith sowie Stadtamtsrat Thomas Venhaus bleiben bestehen.“


Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die für den Rat geltenden Vorschriften finden insoweit auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.

 

Im Rahmen einer Aufgabenumstrukturierung soll nunmehr Stadtbeschäftigte Sarah Matthes als zusätzliche Schriftführerin bestellt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.