-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ,Gewerbegebiet
Osteresch – 2. Erweiterung´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite
4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
24.02.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Osteresch – 2. Erweiterung“ beschlossen. Ziel der Änderung ist
es, den bestehenden Betrieben sowie den betrieblichen Neuansiedlungen, durch
die Ausweitung des Baufeldes, flexiblere Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten.
Anlass der Änderung sind die konkreten Planungsabsichten hinsichtlich der
Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes, die mit den bisher geltenden
Festsetzungen nicht umsetzbar sind. Nach Vorbild einer 2011 durchgeführten 1.
Vereinfachten Änderung, dient die vorliegende Änderung der Verschiebung der
nordwestlichen Baugrenze des nordwestlichen Baufeldes auf der gesamten Länge.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum
13.05.2022 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten
Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.