-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ,Vennstraße´ gem.
§ 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
28.09.2021 / 24.02.22022 die Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“
beschlossen. Die Stadt Sassenberg verzeichnet eine starke Nachfrage nach
Wohnraum. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme weiterer Flächen am Siedlungsrand,
wird zunehmend die Aktivierung und Nachverdichtung von innerstädtischen Flächen
angestrebt. Mit Blick auf zwei konkrete Baugesuche und den veränderten
Ansprüchen zur Ausnutzung die die vorliegende Bebauungsplanänderung dazu, die
zweigeschossige Ausnutzbarkeit der beiden im Geltungsbreich der Änderung
erfassten Grundstücke zu ermöglichen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum
13.05.2022 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten
Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.