Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 4 „Vennstraße“ – 10. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/608/2022
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ,Vennstraße´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 / 24.02.22022 die Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ beschlossen. Die Stadt Sassenberg verzeichnet eine starke Nachfrage nach Wohnraum. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme weiterer Flächen am Siedlungsrand, wird zunehmend die Aktivierung und Nachverdichtung von innerstädtischen Flächen angestrebt. Mit Blick auf zwei konkrete Baugesuche und den veränderten Ansprüchen zur Ausnutzung die die vorliegende Bebauungsplanänderung dazu, die zweigeschossige Ausnutzbarkeit der beiden im Geltungsbreich der Änderung erfassten Grundstücke zu ermöglichen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum 13.05.2022 (einschließlich).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.