Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 33 „Südlich des Antegoren“ – 1. vereinfachte Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/607/2022
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage     dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ,Südlich des Antegoren´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Südlich des Antegoren“ beschlossen. Ziel der Änderung ist es, eine flexiblere Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu schaffen. Die geltenden Festsetzungen ermöglichen den Bau von fünf Einzel- und Doppelhäusern mit einer Bebauungstiefe von max. 15,0 m. Basierend auf konkreten Planungsabsichten, die mit den bisher geltenden Festsetzungen nicht umsetzbar sind, dient die vorliegende Änderung dazu, die Bautiefe nach Norden und Süden zu erweitern.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum 13.05.2022 (einschließlich).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.