-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ,Südlich des
Antegoren´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
17.03.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Südlich des Antegoren“
beschlossen. Ziel der Änderung ist es, eine flexiblere Ausnutzbarkeit der
Grundstücke zu schaffen. Die geltenden Festsetzungen ermöglichen den Bau von
fünf Einzel- und Doppelhäusern mit einer Bebauungstiefe von max. 15,0 m.
Basierend auf konkreten Planungsabsichten, die mit den bisher geltenden
Festsetzungen nicht umsetzbar sind, dient die vorliegende Änderung dazu, die
Bautiefe nach Norden und Süden zu erweitern.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum
13.05.2022 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten
Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.