-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ gem. § 13 BauGB wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1
Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL
1 Seite 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
17.03.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“
beschlossen. Ziel der Änderung ist es, im Sinne der Innenentwicklung die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erweiterte Ausnutzung der
Grundstücksfläche zu schaffen. Basierend auf konkreten Planungsabsichten, die mit
den bisher geltenden Festsetzungen nicht umsetzbar sind, dient die Änderung
dazu, die Baufenster nach Süden zu erweitern und das bisher geltende
Pflanzgebot aufzuheben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum
13.05.2022 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten
Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.