Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 14 „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“ – vereinfachte Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/605/2022
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ,Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“ beschlossen. Ziel der Änderung ist es, einer auf dem Änderungsgrundstück bestehenden Firma, durch die Erweiterung der überbaubaren Fläche, Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und damit den bestehenden Standort zu stärken. Die Bebauungsplanänderung wird aufgrund von konkreten Planungsabsichten (Verwirklichung neuer Baulichkeiten für die Prüfung, Reparatur und Instandsetzung weiterer Fahrzeugtypen), die mit den bisher geltenden Festsetzungen, insb. der Baugrenze, nicht umsetzbar sind, erforderlich. Die vorliegende Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Hallenerweiterung in östlicher Richtung sowie die Neuordnung der Erschließung zu schaffen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum 13.05.2022 (einschließlich).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.