-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ,Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als
Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
24.02.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße“ beschlossen. Ziel der Änderung ist es, einer auf dem
Änderungsgrundstück bestehenden Firma, durch die Erweiterung der überbaubaren
Fläche, Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und damit den bestehenden Standort
zu stärken. Die Bebauungsplanänderung wird aufgrund von konkreten
Planungsabsichten (Verwirklichung neuer Baulichkeiten für die Prüfung,
Reparatur und Instandsetzung weiterer Fahrzeugtypen), die mit den bisher
geltenden Festsetzungen, insb. der Baugrenze, nicht umsetzbar sind,
erforderlich. Die vorliegende Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen
Grundlagen für eine Hallenerweiterung in östlicher Richtung sowie die
Neuordnung der Erschließung zu schaffen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum
13.05.2022 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten
Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.