Vorschlag der Verwaltung:
„Als Mitglied bzw.
stellvertretendes Mitglied des nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der zurzeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 231)
weiterhin bestellten Umlegungsausschusses der Stadt Sassenberg werden mit
sofortiger Wirkung neu bestellt:
Mitglied:
Ratsmitglied Herr Jürgen
Holz
(in Nachfolge des aus dem
Rat ausgeschiedenen Herrn Martin Arenhövel)
Stellvertretendes Mitglied
als Vertreter für den Sachverständigen für die Ermittlung von
Grundstückswerten:
Herr Matthias Kraemer,
stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Geoinformation und Kataster des
Kreises Warendorf
(an Stelle des bisherigen
stellvertretenden Mitglieds als Vertreter für den Sachverständigen für die
Ermittlung von Grundstückswerten Herrn Tobias Hanke).
Für die übrigen Mitglieder
des Umlegungsausschusses und deren Vertretungen ist eine Entscheidung über eine
Bestellung nicht erforderlich, da deren Amtszeit noch fortdauert.“
Nach § 3 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der zurzeit geltenden
Fassung (SGV. NRW. 231) hat der Rat der Gemeinde zur Durchführung der Umlegung [nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches] einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Bereits seit 1971 hat der Rat
der Stadt Sassenberg einen Umlegungsausschuss bestellt.
Gemäß § 4 Abs. 1 der o. g.
Verordnung besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern einschließlich
der oder des Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum
Richteramt oder für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten
Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen. Ein Mitglied muss
die Befähigung für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten
Einstiegsamt des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oder als
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz über die Öffentlich
bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen vom
1. April 2014 (GV. NRW. S.
256) zugelassen sein. Ein Mitglied muss Sachverständige oder
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen
dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder
Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen
dem Rat der Gemeinde angehören.
Für jedes Mitglied des
Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu
bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen
müssen (§ 4 Abs. 2 der o. g. Verordnung).
Nach § 5 Abs. 1 der o. g.
Verordnung bleiben die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu
bestellenden Mitglieder des Umlegungsausschusses im Amt, bis der neu gewählte
Rat ihre Nachfolge geregelt hat. Die Amtsdauer der bestellten übrigen
Mitglieder des Umlegungsausschusses beträgt fünf Jahre. Die Wiederbestellung
ist zulässig.
In seiner Sitzung vom
02.07.2019 -Pkt. 3 d. N.- hat der Rat über die Bestellung der Mitglieder des
Umlegungsausschusses, die nicht dem Rat der Stadt Sassenberg angehören,
einschließlich deren Vertretungen, Beschluss gefasst. Die Amtszeit dieser
Mitglieder dauert somit noch fort.
In seiner Sitzung vom 05.11.2000 -Pkt. 9 d. N.- (konstituierende
Sitzung des Rates für die Wahlzeit 2020 bis 2025) hat der Rat über die aus den
Mitgliedern des Rates der Gemeinde neu zu bestellenden Mitglieder des
Umlegungsausschusses Beschluss gefasst. Weiter wurde der Vertreter des Sachverständigen
für die Ermittlung von Grundstückswerten neu bestellt.
Das bisherige Ratsmitglied Herr Martin Arenhövel war als Mitglied im
Umlegungsausschuss bestellt. Herr Arenhövel hat auf sein Ratsmandat verzichtet,
sodass durch den Rat über eine Nachfolgebesetzung für den Umlegungsausschuss
Beschluss zu fassen ist. Seitens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg
ist mit Schreiben vom 15.04.2022 vorgeschlagen worden, dass das für Herrn
Martin Arenhövel in den Rat nachgerückte Ratsmitglied Herr Jürgen Holz alle bisher
von Herrn Martin Arenhövel besetzen Gremien übernimmt.
Der bestellte Vertreter des Sachverständigen für die Ermittlung von
Grundstückswerten, Herr Tobias Hanke, stand im Dienstverhältnis des Kreises
Warendorf und war dort stellvertretender Amtsleiter des Amtes für
Geoinformation und Kataster. Herr Hanke ist zwischenzeitlich aus dem
Dienstverhältnis beim Kreis Warendorf ausgeschieden. Es erscheint sinnvoll, als
Vertreter des Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten den
aktuellen stellvertretenden Amtsleiter des Amtes für Geoinformation und
Kataster des Kreises Warendorf, Herrn Matthias Kraemer, zu bestellen. Hierzu
wurde auch mit Herrn Jens Hinrichs, Amtsleiter des Amtes für Geoinformation und
Kataster des Kreises Warendorf und Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt
Sassenberg als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten,
Abstimmung genommen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.