Betreff
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Vorlage
20/606/2022
Aktenzeichen
20 627-01
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der zurzeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 231) weiterhin bestellten Umlegungsausschusses der Stadt Sassenberg werden mit sofortiger Wirkung neu bestellt:

 

Mitglied:

Ratsmitglied Herr Jürgen Holz

(in Nachfolge des aus dem Rat ausgeschiedenen Herrn Martin Arenhövel)

 

Stellvertretendes Mitglied als Vertreter für den Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten:

Herr Matthias Kraemer, stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Geoinformation und Kataster des Kreises Warendorf

(an Stelle des bisherigen stellvertretenden Mitglieds als Vertreter für den Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten Herrn Tobias Hanke).

 

Für die übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Vertretungen ist eine Entscheidung über eine Bestellung nicht erforderlich, da deren Amtszeit noch fortdauert.“


Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der zurzeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 231) hat der Rat der Gemeinde zur Durchführung der Umlegung [nach den Vorschriften des Baugesetzbuches] einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Bereits seit 1971 hat der Rat der Stadt Sassenberg einen Umlegungsausschuss bestellt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der o. g. Verordnung besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2014 (GV. NRW. S. 256) zugelassen sein. Ein Mitglied muss Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.

 

Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen müssen (§ 4 Abs. 2 der o. g. Verordnung).

 

Nach § 5 Abs. 1 der o. g. Verordnung bleiben die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu bestellenden Mitglieder des Umlegungsausschusses im Amt, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat. Die Amtsdauer der bestellten übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses beträgt fünf Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig.

 

In seiner Sitzung vom 02.07.2019 -Pkt. 3 d. N.- hat der Rat über die Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses, die nicht dem Rat der Stadt Sassenberg angehören, einschließlich deren Vertretungen, Beschluss gefasst. Die Amtszeit dieser Mitglieder dauert somit noch fort.

 

In seiner Sitzung vom 05.11.2000 -Pkt. 9 d. N.- (konstituierende Sitzung des Rates für die Wahlzeit 2020 bis 2025) hat der Rat über die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde neu zu bestellenden Mitglieder des Umlegungsausschusses Beschluss gefasst. Weiter wurde der Vertreter des Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten neu bestellt.

 

Das bisherige Ratsmitglied Herr Martin Arenhövel war als Mitglied im Umlegungsausschuss bestellt. Herr Arenhövel hat auf sein Ratsmandat verzichtet, sodass durch den Rat über eine Nachfolgebesetzung für den Umlegungsausschuss Beschluss zu fassen ist. Seitens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg ist mit Schreiben vom 15.04.2022 vorgeschlagen worden, dass das für Herrn Martin Arenhövel in den Rat nachgerückte Ratsmitglied Herr Jürgen Holz alle bisher von Herrn Martin Arenhövel besetzen Gremien übernimmt.

 

Der bestellte Vertreter des Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten, Herr Tobias Hanke, stand im Dienstverhältnis des Kreises Warendorf und war dort stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Geoinformation und Kataster. Herr Hanke ist zwischenzeitlich aus dem Dienstverhältnis beim Kreis Warendorf ausgeschieden. Es erscheint sinnvoll, als Vertreter des Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten den aktuellen stellvertretenden Amtsleiter des Amtes für Geoinformation und Kataster des Kreises Warendorf, Herrn Matthias Kraemer, zu bestellen. Hierzu wurde auch mit Herrn Jens Hinrichs, Amtsleiter des Amtes für Geoinformation und Kataster des Kreises Warendorf und Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Sassenberg als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten, Abstimmung genommen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.