Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 15 „Wasserstraße/Schürenstraße" - 4. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/602/2022
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage       dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße/Schürenstraße´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. Seite 1353) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße/Schürenstraße“ beschlossen. Ziel ist es, ein seit Jahrzehnten leerstehendes Einfamilienhaus zugunsten einer Wohnbauverdichtung durch zwei Mehrfamilienhäuser im Sinne einer vorrangigen Innenentwicklung zu ersetzen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.03.2022 bis zum 19.04.2022 (einschließlich).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.