-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. §
4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die
Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße/Schürenstraße´ gem. § 13 BauGB wird
gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. Seite 1353) und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1
Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL
1 Seite 4147) als Satzung beschlossen.
Die
Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Der
Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Änderung des
Bebauungsplanes „Wasserstraße/Schürenstraße“ beschlossen. Ziel ist es, ein seit
Jahrzehnten leerstehendes Einfamilienhaus zugunsten einer Wohnbauverdichtung
durch zwei Mehrfamilienhäuser im Sinne einer vorrangigen Innenentwicklung zu
ersetzen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der
Zeit vom 18.03.2022 bis zum 19.04.2022 (einschließlich).
Zuständig
für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und
Hinweise ist der Rat.