-Durchführungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe für die Beschaffung eines
Feuerwehrfahrzeuges TLF 3000 als Ersatz für das vorhandene LF 20 (ehemals TLF
16/25), Baujahr 1990 für den Löschzug Füchtorf durchzuführen.“
Das
im Jahre 1990 beschaffte Feuerwehrfahrzeug LF 20 (ehemals TLF 16/25) des
Löschzuges Füchtorf soll aufgrund seines Alters und des damit einhergehenden
technischen Allgemeinzustandes und des nicht mehr den örtlichen Verhältnissen
entsprechenden Einsatzwertes durch ein Feuerwehrfahrzeug TLF 3000 ersetzt
werden. Das neue Fahrzeug soll dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik für
die Kameraden entsprechen und durch die Ausstattung mit einer
Löschwasserkapazität ca. 3800 L die schwierige Löschwasserversorgung im
Außenbereich weiter verbessern. Das Fahrzeug ist zudem mit einer
Schaumzumischanlage, die zum Ersticken von Bränden insbesondere bei
Flüssigkeitsbränden dient, ausgestattet. Der auf dem Fahrzeug installierte
Wasserwerfer erhöht aufgrund der hohen Wurfweite den Schutz der Kameraden
erheblich.
Im
Haushaltsplan 2022 sind unter Produkt 2.7.01 – Feuer und Bevölkerungsschutz,
Ziffer 26 – Beschaffung bewegliches Vermögen für die Ersatzbeschaffung eines
TLF 3000 (Fahrgestell und Aufbau) 114.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung
für 2023 in Höhe von 281.000 € vorgesehen. Für die Beladung des Fahrzeuges sind
im Haushalt 2022 10.000,00 € vorgesehen, sowie eine Verpflichtungsermächtigung
von 65.000 € für 2023 im Haushaltsplan veranschlagt. Voraussichtlich werden im
Haushaltsjahr 2022 nur die Mittel für das Fahrgestell in Höhe von geschätzten
114.00,00 € abgerufen, da die meisten Aufbauhersteller keine Abschlagszahlungen
bei Auftragserteilung einfordern. Gleiches gilt voraussichtlich auch für die
Beauftragung der Beladung.
Es
ist beabsichtigt, mit einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der
Freiwilligen Feuerwehr – Löschzug Füchtorf – und der Verwaltung, die
Auftragsvergabe vorzubereiten wozu der folgende Beschluss gefasst werden
sollte:
Zuständig
für die Entscheidung ist der Rat.