Betreff
Zuschüsse an Vereine und Einrichtungen
-Zuschüsse für Jugendgruppen und Verbände-
--Förderung der verbandlichen Jugendarbeit--
Vorlage
50/133/2022
Aktenzeichen
50 431-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für die verbandliche Jugendarbeit werden für das Jahr 2022 folgende Zuschüsse gezahlt:

 

KLJB Füchtorf:                                                      450,00 €

KLJB Velsen-Gröblingen:                                      202,50 €

KLJB Sassenberg-Dackmar:                                229,50 €

 

Sofern die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Stamm Sassenberg ihre verbandliche Jugendarbeit im Jahr 2022 wieder aufnimmt, so ist ihr bei Beantragung eines Zuschusses anteilig nach den Förderrichtlinien des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses ebenfalls ein Zuschuss für die verbandliche Jugendarbeit zu gewähren.

 

Die freien Träger sind verpflichtet, bis zum 31.01.2023 einen Bericht über ihre Arbeit im Jahr 2022 vorzulegen. Insoweit werden die Zuschüsse unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.“


Lt. Beschluss des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 16.03.2021 -Pkt. 5.3 d. N.- wurden für die verbandliche Jugendarbeit im Jahr 2021 folgende Zuschüsse an verbandliche Träger gezahlt:

 

KLJB Füchtorf                                                                 474,75 €

KLJB Velsen-Gröblingen                                                 186,75 €

KLJB Sassenberg-Dackmar                                           227,25 €.

 

Die Zahlung der Zuschüsse erfolgte ohne Zweckbindung. Die Jugendgruppen wurden allerdings angehalten, bis zum 31.01.2022 einen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten im Jahr 2021 vorzulegen sowie die aktuellen Mitgliederzahlen zu benennen.

 

Alle Jugendgruppen haben ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Gleichzeitig haben sie auch für das Jahr 2022 einen entsprechenden Zuschuss beantragt. Die vorgelegten Berichte über die Aktivitäten der Jugendverbände erfüllen die vom Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss gestellten vereinfachten Anforderungen.

 

Im Produktbereich 06 -Kinder-, Jugend- und Familienhilfe- sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 unter dem Produkt 06.03.01 -Förderung Dritter im Bereich der Jugendarbeit- Mittel für Zuschüsse an Jugendgruppen, Spielgruppen etc. in Höhe von 2.700,00 € eingestellt.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Zuschussanträge und der bescheinigten Mitgliederzahlen würden sich für das Jahr 2022 folgende Zuschüsse ergeben:

 

KLJB Füchtorf:

184 Mitglieder x 2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag =                                   450,00 €

 

KLJB Velsen-Gröblingen:

74 Mitglieder x 2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag =                                     202,50 €

 

KLJB Sassenberg-Dackmar:

86 Mitglieder x 2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag=                                      229,50 €

 

Summe:                                                                                                                882,00 €

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.