-Beschluss über die vereinfachte Änderung für ein Grundstück südlich der Christian-Rath-Straße in Sassenberg und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Südlich der
Christian-Rath-Straße´ wird für den in der Anlage … dargestellten Bereich des
Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 16, Grundstück 325, wie nachfolgend
aufgeführt geändert:
-
Verschiebung
der überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Teilbereich bis auf 3,0 Meter
an die Grundstücksgrenze
-
Aufhebung
der südlich dargestellten Pflanzfläche
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren
erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. §1 3 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit
des Änderungsbereiches südlich der Christian-Rath-Straße wird auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Für
den Bereich der Grundstücke Christian-Rath-Straße 2 und 2a sind
zwischenzeitlich die Mehrfamilienhäuser auf der Grundlage der im Jahre 2020 und
2021 erfolgten Änderungen des Bebauungsplanes sowie der hierauf ausgerichteten
Bauanträge erfolgt.
Bei
der Planung des im südlichen Teilbereich vorgesehenen Doppelhauses (Haus 3 mit
4 Wohneinheiten) konnte bei der Durchführung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes „südlich der Christian-Rath-Straße“ die erforderliche
Verschiebung der überbebaubaren Grundstücksfläche bislang keine
Berücksichtigung finden.
Auf
der Grundlage der Planungen der Architekten Spiekermann, Beelen, ist nunmehr
mit Schreiben vom 01.02.2022 beantragt worden diese Bebauungsplanänderung in - Verschiebung
der Baugrenze - durchzuführen, da kurzfristig vorgesehen ist die entsprechenden
Bauantragsunterlagen vorzulegen.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.