-Beschluss über die vereinfachte Änderung für das Grundstück Christian-Rath-Straße 6 in Sassenberg und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Langefort´
wird für den in der Anlage … dargestellten Bereich des Grundstückes Gemarkung
Sassenberg, Flur 16, Grundstück 329, wie nachfolgend aufgeführt geändert:
-
Verschiebung
der südlichen Baugrenze bis auf 3,00 Meter an die südliche Grundstücksgrenze
-
Präzisierung
der nördlichen Baugrenze mit 5,00 Meter Grenzabstand
-
Festsetzung
der Dachneigung auf 0-30 Grad
-
Anhebung
der Grundflächenzahl II (Nebenanlagen und befestigte Flächen) von 0,6 auf 0,8
-
Entfernung
des östlich festgesetzten Grünstreifens für die Zuwegung zu den Stellplätzen
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das
Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB.
Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches für das Grundstück
Christian-Rath-Straße 6 in Sassenberg wird auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB i.V.m. § 4 Abs.
2 BauGB durchzuführen.“
Mit
Schreiben vom 25.01.2022 sind seitens der Architekten Spiekermann, Beelen, die
Planungsunterlagen zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 10
Wohneinheiten und Neubau von 9 Garagen für Wohnmobile auf dem Grundstück
Christian-Rath-Straße 6/ 6 a in Sassenberg (Gemarkung Sassenberg, Flur 16,
Grundstück 329) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langefort“ vorgelegt
worden.
Erläutert
worden ist, dass in Anlehnung an die Mehrfamilienhauswohnbebauung im südlichen
Teil der Christian-Rath-Straße nunmehr in gleicher Art und Weise zwei
Mehrfamilienhäuser mit jeweils 10 Wohneinheiten und zusätzlich 9
Wohnmobilgaragen errichtet werden sollen. Die Planung ist in der Anlage
dargestellt. Zur Verwirklichung ist es erforderlich, die überbaubare
Grundstücksfläche entsprechend nach Süden hin anzupassen. Hingewiesen wird in
diesem Zusammenhang darauf, dass bei dem Vorhaben der Errichtung der
Mehrfamilienhäuser der gestiegenen Nachfrage an vermietetem Geschosswohnungsbau
entsprochen werden soll.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.