-Beschluss über die vereinfachte Änderung für das Grundstück Robert-Bosch-Straße 9 in Sassenberg und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Industriegebiet
Robert-Linnemann-Str.´ - Erweiterung – wird für den in der Anlage dargestellten Bereich des Grundstückes
Gemarkung Gröblingen, Flur 12, Flurstück 128 (Betriebsgelände der Spedition
Mußmann, Robert-Bosch-Str. 9, 48336 Sassenberg) dahingehend geändert, dass in
Anlehnung an die vorhandene südlich ausgerichtete Halle die überbaubare
Grundstücksfläche ebenfalls an die Grundstücksgrenze zum südlich angrenzenden
Flurstück 39 verschoben wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des
Änderungsbereiches Robert-Bosch-Str. 9 wird auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Auf der Grundlage der Planungen des Architekturbüros
Hilker, Oelde, vom Dezember 2021 für die Spedition Mußmann Robert-Bosch-Str. 9,
48336 Sassenberg, zur Errichtung einer weiteren Betriebshalle ist hierzu ein
Bebauungsplanänderungsantrag vorgelegt worden. Der Antrag beinhaltet die
Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Teil des
Betriebsgeländes in Erweiterung nach Westen hin zum städtischen
Regenrückhaltebecken. Eine entsprechende Baugenehmigung kann aufgrund der Größe
des Gebäudes nur erteilt werden, wenn die entsprechenden planerischen
Voraussetzungen – Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche – erfüllt
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.