Betreff
Bebauungsplan „Poggenbrook“
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuordnung der Sondergebietsfestsetzung für den Einzelhandel an der Füchtorfer Straße in Sassenberg
Vorlage
60/590/2022
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Poggenbrook´ wird im Rahmen einer 17. Änderung für den Bereich der Sondergebietsfestsetzung für den großflächigen Einzelhandel auf dem Grundstück Füchtorfer Str. 19 a dahingehend geändert, dass eine Anpassung aufgrund der gängigen Rechtsprechung im Rahmen der Einzelhandelsnutzungen etc. erfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 17.09.2020 – Pkt. 21.2 d. N. – ist zur bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 17.10.2019 und der Erforderlichkeit zukünftiger Bebauungsplanänderungen zur Steuerung des Einzelhandels eingehend berichtet worden. Der entsprechende Anpassungsbedarf betrifft auch die im Bebauungsplan „Poggenbrook“ festgesetzte Sondergebietsfläche unteranderem für den Netto-Markt sowie den ehemaligen Bauspezi und den KIK-Markt.

 

Um nunmehr zeitnah auf die veränderte Rechtslage der Etablierung des großflächigen Einzelhandels sowie zukünftiger Einzelhandelsnutzungen reagieren zu können, sollte für den Bereich der Sondergebietsausweisung Füchtorfer Str. 19 a eine 17. Änderung des Bebauungsplanes „Poggenbrook“ initiiert werden. Die Bebauungsplanänderung kann aufgrund der planungsrechtlichen Relevanz nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Somit werden ein Umweltbericht, eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 a BauGB erforderlich. Die artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I ist ebenfalls durchzuführen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.