-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuordnung der Sondergebietsfestsetzung für den Einzelhandel an der Füchtorfer Straße in Sassenberg
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Poggenbrook´
wird im Rahmen einer 17. Änderung für den Bereich der Sondergebietsfestsetzung
für den großflächigen Einzelhandel auf dem Grundstück Füchtorfer Str. 19 a
dahingehend geändert, dass eine Anpassung aufgrund der gängigen Rechtsprechung
im Rahmen der Einzelhandelsnutzungen etc. erfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB
und § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
17.09.2020 – Pkt. 21.2 d. N. – ist zur bundesverwaltungsgerichtlichen
Entscheidung vom 17.10.2019 und der Erforderlichkeit zukünftiger
Bebauungsplanänderungen zur Steuerung des Einzelhandels eingehend berichtet
worden. Der entsprechende Anpassungsbedarf betrifft auch die im Bebauungsplan
„Poggenbrook“ festgesetzte Sondergebietsfläche unteranderem für den Netto-Markt
sowie den ehemaligen Bauspezi und den KIK-Markt.
Um nunmehr zeitnah auf die veränderte Rechtslage der
Etablierung des großflächigen Einzelhandels sowie zukünftiger
Einzelhandelsnutzungen reagieren zu können, sollte für den Bereich der
Sondergebietsausweisung Füchtorfer Str. 19 a eine 17. Änderung des
Bebauungsplanes „Poggenbrook“ initiiert werden. Die Bebauungsplanänderung kann
aufgrund der planungsrechtlichen Relevanz nicht im vereinfachten Verfahren
durchgeführt werden. Somit werden ein Umweltbericht, eine Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung und eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 a BauGB erforderlich.
Die artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I ist ebenfalls durchzuführen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.