Vorschlag der Verwaltung:
„Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das
Haushaltsjahr 2022 wird gemäß der Anlage … zu dieser Niederschrift mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“
Die ortsübliche Bekanntmachung des Entwurfs der
Haushaltssatzung wurde im Weiteren Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung veranlasst.
Der dem Rat zugeleitete Entwurf der Haushaltssatzung
bzw. des Haushaltsplanes wird in den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am
21.02.2022, des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am
22.02.2022 und des Infrastrukturausschusses am 24.02.2022 ausführlich beraten.
Zur Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung
bzw. des Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte beigefügt, zu denen
sich eine besondere Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses ergibt. Die
dort aufgeführten Produkte sind auch in den vergangenen Jahren grundsätzlich
eingehender beraten worden. Nach § 59 Absatz 2 der Gemeindeordnung bereitet der
Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor. Insoweit ergibt sich
nach gesetzlicher Regelung eine weiterreichende Zuständigkeit.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.