Betreff
Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades im Sportgelände Brook und des Strandbades im Erholungsgebiet Feldmark der Stadt Sassenberg
Vorlage
10/586/2022
Aktenzeichen
10 893-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades im Sportgelände Brook und des Strandbades im Erholungsgebiet Feldmark der Stadt Sassenberg wird gem. der Anlage         zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Im Zuge der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Betrieb des Strandbades im Erholungsgebiet Feldmark sowie Freibades im Sportgelände Brook wurde die Gebührensatzung im Jahr 2020 angepasst. Aus Vereinfachungsgründen wurde in den letzten zwei Jahren ein einheitlicher Tagespreis in Höhe von 3,00 € bzw. 1,50 € für alle Besucher des Strandbades festgesetzt.

 

Nach der Evaluation der Badesaisonen 2020-2021 wurden nachfolgende wesentliche Änderungen in die Gebührensatzung aufgenommen. Die Gebührensatzung wird wie vor der Badesaison 2020 wieder für beide Bäder der Stadt Sassenberg einheitlich gelten. Dies wurde seitens der Bürger*innen und Besucher*innen bemängelt.

 

Im § 3 Abs. 1 entfällt die Ermäßigung ab 17:30 Uhr gestaffelt nach Alter. Es wird ein Einheitspreis für alle Besucher*innen in Höhe von 1,50 € ab 18:00 Uhr angesetzt. Eine weitere Änderung ist die Gebührenbefreiung in § 4 Abs. 3. Hier werden Kinder nicht mehr unter 6 Jahren, sondern unter 4 Jahren von einer Gebühr befreit. Die letzte Änderung ist unter § 7 Abs. 4 zu finden. Die Verwaltung beabsichtigt eine Anschaffung von drei Strandkörben für das Strandbad mit einer Verleihgebühr von 10,00 €/Tag.

 

In diesem Zuge wurde die in die Jahre gekommene Gebührensatzung komplett überarbeitet/angepasst -vgl. Anlage-.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.