Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für
die Benutzung des Freibades im Sportgelände Brook und des Strandbades im
Erholungsgebiet Feldmark der Stadt Sassenberg wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Im
Zuge der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Betrieb des Strandbades
im Erholungsgebiet Feldmark sowie Freibades im Sportgelände Brook wurde die
Gebührensatzung im Jahr 2020 angepasst. Aus Vereinfachungsgründen wurde in den
letzten zwei Jahren ein einheitlicher Tagespreis in Höhe von 3,00 € bzw. 1,50 €
für alle Besucher des Strandbades festgesetzt.
Nach
der Evaluation der Badesaisonen 2020-2021 wurden nachfolgende wesentliche
Änderungen in die Gebührensatzung aufgenommen. Die Gebührensatzung wird wie vor
der Badesaison 2020 wieder für beide Bäder der Stadt Sassenberg einheitlich
gelten. Dies wurde seitens der Bürger*innen und Besucher*innen bemängelt.
Im
§ 3 Abs. 1 entfällt die Ermäßigung ab 17:30 Uhr gestaffelt nach Alter. Es wird
ein Einheitspreis für alle Besucher*innen in Höhe von 1,50 € ab 18:00 Uhr
angesetzt. Eine weitere Änderung ist die Gebührenbefreiung in § 4 Abs. 3. Hier
werden Kinder nicht mehr unter 6 Jahren, sondern unter 4 Jahren von einer
Gebühr befreit. Die letzte Änderung ist unter § 7 Abs. 4 zu finden. Die
Verwaltung beabsichtigt eine Anschaffung von drei Strandkörben für das
Strandbad mit einer Verleihgebühr von 10,00 €/Tag.
In
diesem Zuge wurde die in die Jahre gekommene Gebührensatzung komplett
überarbeitet/angepasst -vgl. Anlage-.
Zuständig
für die Entscheidung ist der Rat.