Betreff
Antrag des Gewerbevereins zur Parkraumbewirtschaftung in der Sassenberger Innenstadt
Vorlage
60/575/2021
Aktenzeichen
60 642-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Alternative 1

„Der Antrag des Gewerbevereins Sassenberg zur Parkraumbewirtschaftung in der Sassenberger Innenstadt wird abgelehnt. Eine Parkraumbewirtschaftung wird nicht eingeführt.“

 

Alternative 2

„Dem Antrag des Gewerbevereins Sassenberg zur Parkraumbewirtschaftung in der Sassenberger Innenstadt entsprechend wird eine Parkraumbewirtschaftung in Form einer Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden für die Straßen Klingenhagen, Drostenstraße und Von-Galen-Straße für sinnvoll und notwendig erachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Kreis Warendorf zu stellen.“


Mit Schreiben vom 01.09.2021 beantragt der Gewerbeverein Sassenberg die „Beschilderung von Parkplätzen in der Sassenberger Innenstadt“. Inhaltlich geht es dem Gewerbeverein um eine zeitliche Parkraumbewirtschaftung mittels einer Parkscheibenregelung.

 

Die zeitlich begrenzte Parkerlaubnis soll hierbei für die Straßen Klingenhagen, Drostenstraße und Von-Galen-Straße gelten. Der Gewerbeverein verweist darauf, dass das Parkproblem bereits seit 1996 bestehe und sich bis heute deutlich verstärkt habe. Der vorhandene Parkraum würde vermehrt durch Dauerparker besetzt und teilweise über Tage nicht mehr freigegeben. Die Einzelhändler beklagen, dass sie hierdurch von ihren Kunden schwierig erreichbar seien.

 

Die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung richtet sich nach § 13 der Straßenverkehrsordnung. Formal zuständig ist somit das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf, das eine entsprechende Entscheidung in enger Zusammenarbeit und auf Antrag der Stadt Sassenberg treffen würde.

 

Das Ausweisen von zeitlich begrenzten Parkplätzen in Geschäftsstraßen hat Vor- und Nachteile, die nachfolgend – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – kurz aufgeführt werden:

 

Vorteile:

-       mehr freie Parkplätze für Kundinnen und Kunden der Geschäfte

-       weniger Parksuchverkehr in der Innenstadt

-       dadurch geringere Umweltbelastung

 

Nachteile:

-       Beschäftigte und Kunden mit längerem Aufenthalt weichen in die Nachbarstraßen aus

-       Konflikte mit den Anwohnern der Nachbarstraßen

-       Durchsetzen der Regelung erfordert höheren Personalaufwand im Ordnungsamt, der regelmäßig nicht kostendeckend sein wird

 

Die politischen Gremien in Sassenberg haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über eine Parkraumbewirtschaftung diskutiert. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile ist hierbei jedoch niemals eine Einführung der Bewirtschaftung beschlossen worden.

 

Der Tagesordnungspunkt stand bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 18.11.2021 zur Beratung. Seinerzeit wurde unter Punkt 5 der Niederschrift beschlossen, die Beschlussfassung hierüber in der Sitzung am 14.12.2021 erneut zur Tagesordnung zu nehmen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.