Vorschlag der Verwaltung:
Alternative
1
„Der
Antrag des Gewerbevereins Sassenberg zur Parkraumbewirtschaftung in der
Sassenberger Innenstadt wird abgelehnt. Eine Parkraumbewirtschaftung wird nicht
eingeführt.“
Alternative 2
„Dem
Antrag des Gewerbevereins Sassenberg zur Parkraumbewirtschaftung in der
Sassenberger Innenstadt entsprechend wird eine Parkraumbewirtschaftung in Form
einer Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden für die
Straßen Klingenhagen, Drostenstraße und Von-Galen-Straße für sinnvoll und
notwendig erachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag
beim Kreis Warendorf zu stellen.“
Die zeitlich begrenzte Parkerlaubnis soll hierbei für
die Straßen Klingenhagen, Drostenstraße und Von-Galen-Straße gelten. Der
Gewerbeverein verweist darauf, dass das Parkproblem bereits seit 1996 bestehe
und sich bis heute deutlich verstärkt habe. Der vorhandene Parkraum würde
vermehrt durch Dauerparker besetzt und teilweise über Tage nicht mehr
freigegeben. Die Einzelhändler beklagen, dass sie hierdurch von ihren Kunden
schwierig erreichbar seien.
Die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung richtet
sich nach § 13 der Straßenverkehrsordnung. Formal zuständig ist somit das
Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf, das eine entsprechende Entscheidung
in enger Zusammenarbeit und auf Antrag der Stadt Sassenberg treffen würde.
Das Ausweisen von zeitlich begrenzten Parkplätzen in
Geschäftsstraßen hat Vor- und Nachteile, die nachfolgend – ohne Anspruch auf
Vollständigkeit – kurz aufgeführt werden:
Vorteile:
-
mehr freie
Parkplätze für Kundinnen und Kunden der Geschäfte
-
weniger
Parksuchverkehr in der Innenstadt
-
dadurch geringere
Umweltbelastung
Nachteile:
-
Beschäftigte und
Kunden mit längerem Aufenthalt weichen in die Nachbarstraßen aus
-
Konflikte mit den
Anwohnern der Nachbarstraßen
-
Durchsetzen der
Regelung erfordert höheren Personalaufwand im Ordnungsamt, der regelmäßig nicht
kostendeckend sein wird
Die politischen Gremien in Sassenberg haben in der
Vergangenheit bereits mehrfach über eine Parkraumbewirtschaftung diskutiert.
Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile ist hierbei jedoch niemals eine
Einführung der Bewirtschaftung beschlossen worden.
Der Tagesordnungspunkt stand bereits in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses am 18.11.2021 zur Beratung. Seinerzeit wurde unter
Punkt 5 der Niederschrift beschlossen, die Beschlussfassung hierüber in der
Sitzung am 14.12.2021 erneut zur Tagesordnung zu nehmen.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.