- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2021
Nach
§ 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der
Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Soweit
der Rat stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der
Vertretung zu regeln.
Mit
Ausnahme des Hauptausschusses können gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
neben Ratsmitgliedern auch andere zum Rat wählbare Bürgerinnen und Bürger als
sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt
werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in
den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.
Die
Wahl der Ausschussmitglieder richtet sich nach § 50 Abs. 3
GO NRW. Sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf
einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist der einstimmige Beschluss
der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt
ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der
Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen (Verfahren Hare/Niemeyer). Jedem Wahlvorschlag
werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen
entscheidet das Los.
Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg beantragt mit Schreiben vom 02.11.2021
die nachfolgend aufgeführten sachkundigen Bürger als Vertreter für die jeweils
benannten Ausschüsse einzusetzen:
Infrastrukturausschuss:
Monika
Berheide, Alexander Auf der Landwehr, Fabian Peitz
Betriebsausschuss:
Monika
Berheide, Fabian Peitz