-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 3 ,Schürenstraße´
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021
(BGBl. I S. 4147) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB
erfolgten in der Zeit vom 29.10.2021 bis zum 29.11.2021 – einschließlich.
Zuständig für
die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.