Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 3 „Schürenstraße“ – 5. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/573/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage    dargestellt beschlossen.

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 3 ,Schürenstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.04.2021 die 5. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 3 „Schürenstraße“, sowie die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 + 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB erfolgten in der Zeit vom 29.10.2021 bis zum 29.11.2021 – einschließlich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.