-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Flächennutzungsplan
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der
Anlage dargestellt beschlossen.
Die 50. Änderung Teil B des Flächennutzungsplanes der
Stadt Sassenberg wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Rat.