-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB und eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ wird gem. §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1
und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite
3634) zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgten in der Zeit vom 29.10.2021 bis zum 29.11.2021 – einschließlich.
Zuständig für
die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.