Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/570/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seinen Sitzungen am 27.02.2018 und 01.10.2020 die 4. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“, sowie die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten in der Zeit vom 29.10.2021 bis zum 29.11.2021 – einschließlich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.