-Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 05.10.2021 zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Beschluss über die erneuten Öffentlichkeitsbeteiligungengem. §§ 3 II und 4 II BauGB
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Beschluss des Rates der Stadt Sassenberg vom
05.10.2021 zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und der hiermit
zusammenhängenden Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB
durchzuführen.“
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
05.10.2021 – Pkt. 13.1 d. N. – die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Bei der Überprüfung der Bekanntmachungsfristen zu den
erneuten Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 II und 4 II BauGB ist
festgestellt worden, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden
sind. Damit kann eine Genehmigung des Planverfahrens seitens der
Bezirksregierung Münster nicht erfolgen.
Diesbezüglich ist es erforderlich, die erneute
Offenlegung unter Einhaltung der Bekanntmachungsfristen erneut durchzuführen
auf der Grundlage der bereits vormals erstellten Unterlagen zu dieser
Flächennutzungsplanänderung.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.