-Überplanmäßige Auszahlung für den Beschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für die Sassenberger Innenstadt-
Vorschlag der Verwaltung:
„Zur
Bereitstellung einer Auszahlungsermächtigung für die Beschaffung einer
Weihnachtsbeleuchtung für die Sassenberger Innenstadt werden innerhalb des
Produktes 15.01.02
-Tourismus-,
Teilfinanzplan, Nr. 26 -Ausz. f. Erw. bewegl. Anlagevermögen-, überplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von 19.000,00 € genehmigt.
Die Deckung kann durch
gleichzeitige Minderauszahlungen im Produkt 15.01.02
-Tourismus-, Teilfinanzplan,
Nr. 26 -Ausz. f. Erw. bewegl. Anlagevermögen- in Höhe von 4.000,00 € sowie
Mehreinzahlungen aus Teilfinanzplan, Nr. 18 -Zuw. f. Inv.-Maßnahmen- der
bewilligten Förderung in Höhe von 15.000,00 € erfolgen.“
Das Kleinprojekt wurde zum Anlass genommen, um die in die Jahre
gekommene bestehende Weihnachtsbeleuchtung nach Rücksprache mit dem
Gewerbeverein sowie dem städtischen Bauhof auszutauschen. Nach Einholung
verschiedener Angebote hat den Auftrag eine Firma aus Nordstemmen mit einer
Auftragssumme in Höhe von insgesamt 18.755,41 € erhalten.
Im Haushaltsjahr 2021 ergibt sich demnach ein haushaltsrechtlicher
Mehrbedarf in Höhe von rd. 19.000,00 € im Produkt 15.01.02 -Tourismus-. Die
Deckung kann durch gleichzeitige Minderauszahlungen im Produkt 15.01.02
-Tourismus-, Teilfinanzplan, Nr. 26 -Ausz. f. Erw. bewegl. Anlagevermögen- in
Höhe von 4.000,00 € sowie Mehreinzahlungen aus Teilfinanzplan, Nr. 18 -Zuw. f.
Inv.-Maßnahmen- der bewilligten Förderung in Höhe von 15.000,00 € erfolgen.
Im Hinblick auf das Budgetrecht des Rates und die ungeplante
Durchführung der Maßnahme abweichend vom bisherigen Investitionsprogramm sollte
im Gesamtumfang von 19.000,00 € eine überplanmäßige Mittelbereitstellung
erfolgen, auch wenn der Mittelbedarf voraussichtlich im Rahmen der
Budgetierungsregeln nach § 8 der Haushaltssatzung bereitgestellt werden kann.
Zuständig für die
Beschlussfassung ist der Rat.