Vorschlag der Verwaltung:
„Zum Schuljahr 2022/23 werden an den Grundschulen der
Stadt Sassenberg insgesamt sieben Eingangsklassen gebildet. Dabei werden die
Eingangsklassen wie folgt verteilt:
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule: 2 Eingangsklassen
St.-Nikolaus-Schule: 2
Eingangsklassen
Johannesschule: 3
Eingangsklassen“
Gemäß § 6a der o. g. Verordnung beträgt die Anzahl der
zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule bei einer Schülerzahl von bis
zu 29 eine Klasse, von 30 bis 56 zwei Klassen und von 57 bis 81 drei Klassen.
Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die
kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der
kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl,
ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Quotienten von
<15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Der Schulträger hat die
kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15.01. eines Jahres zu berechnen.
Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen
zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der
Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Die Anmeldungen in den drei Grundschulen der Stadt Sassenberg
für das kommende Schuljahr sind im Zeitraum 02. bis 10.11.2021 erfolgt. Nach
heutigem Stand teilen sich die Anmeldungen wie folgt auf:
Grundschule
Füchtorf: 44
Johannesschule: 58
St.
Nikolaus-Schule: 52
Die aktuelle Anmeldezahl der Schulneulinge beläuft
sich damit auf 154 Schülerinnen und Schüler. Unter Berücksichtigung der
Erfahrungen der vorangegangenen Schuljahre ist davon auszugehen, dass nach
Abschluss des offiziellen Anmeldeverfahrens bis zum Schuljahresbeginn 01.08.2022
weitere Kinder (z. B. durch Zuzug) eingeschult werden
Für das Schuljahr 2022/23 ergibt sich eine kommunale
Klassenrichtzahl von 6,70 (154 : 23), so dass im Gebiet der Stadt Sassenberg
maximal sieben Eingangsklassen gebildet werden können.
Die Eingangsklassen sind auf die drei Grundschulen zu
verteilen. Bei 44 Anmeldungen sind an der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule
im Stadtteil Füchtorf zwei Eingangsklassen zu bilden. Die St.-Nikolaus-Schule
ist als zweizügige Grundschule genehmigt. Unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Bestimmungen können 56 Schülerinnen und Schüler in die
St.-Nikolaus-Schule aufgenommen werden. Die 52 angemeldeten Kinder können damit
vollständig in die St.-Nikolaus-Schule aufgenommen werden. Unter
Berücksichtigung der verbleibenden Anzahl an Anmeldungen von 58 Kindern sind an
der Johannesschule drei Eingangsklassen zu bilden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.