Betreff
Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Sassenberg für das Schuljahr 2022/2023
Vorlage
10/579/2021
Aktenzeichen
10 221-60
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Zum Schuljahr 2022/23 werden an den Grundschulen der Stadt Sassenberg insgesamt sieben Eingangsklassen gebildet. Dabei werden die Eingangsklassen wie folgt verteilt:

 

Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule:        2 Eingangsklassen

St.-Nikolaus-Schule:                                      2 Eingangsklassen

Johannesschule:                                            3 Eingangsklassen“


Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Nr. 3 Schulgesetz die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.

 

Gemäß § 6a der o. g. Verordnung beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule bei einer Schülerzahl von bis zu 29 eine Klasse, von 30 bis 56 zwei Klassen und von 57 bis 81 drei Klassen. Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Quotienten von <15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Der Schulträger hat die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15.01. eines Jahres zu berechnen. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

 

Die Anmeldungen in den drei Grundschulen der Stadt Sassenberg für das kommende Schuljahr sind im Zeitraum 02. bis 10.11.2021 erfolgt. Nach heutigem Stand teilen sich die Anmeldungen wie folgt auf:

 

Grundschule Füchtorf:      44

Johannesschule:               58

St. Nikolaus-Schule:          52

 

Die aktuelle Anmeldezahl der Schulneulinge beläuft sich damit auf 154 Schülerinnen und Schüler. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vorangegangenen Schuljahre ist davon auszugehen, dass nach Abschluss des offiziellen Anmeldeverfahrens bis zum Schuljahresbeginn 01.08.2022 weitere Kinder (z. B. durch Zuzug) eingeschult werden

 

Für das Schuljahr 2022/23 ergibt sich eine kommunale Klassenrichtzahl von 6,70 (154 : 23), so dass im Gebiet der Stadt Sassenberg maximal sieben Eingangsklassen gebildet werden können.

 

Die Eingangsklassen sind auf die drei Grundschulen zu verteilen. Bei 44 Anmeldungen sind an der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule im Stadtteil Füchtorf zwei Eingangsklassen zu bilden. Die St.-Nikolaus-Schule ist als zweizügige Grundschule genehmigt. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen können 56 Schülerinnen und Schüler in die St.-Nikolaus-Schule aufgenommen werden. Die 52 angemeldeten Kinder können damit vollständig in die St.-Nikolaus-Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung der verbleibenden Anzahl an Anmeldungen von 58 Kindern sind an der Johannesschule drei Eingangsklassen zu bilden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.