-Beschluss über die währund der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 6
"Wasserstraße“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13a BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.09.2021 bis zum 11.10.2021 –
einschließlich.
Zuständig für
die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.