Vorschlag der Verwaltung:
„Der Antrag des Gewerbevereins Sassenberg zur Parkraumbewirtschaftung
in der Sassenberger Innenstadt wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen
verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag in einer der nächsten
Sitzungen des Infrastrukturausschusses erneut zur Tagesordnung zu stellen.“
Die zeitlich begrenzte
Parkerlaubnis soll hierbei für die Straßen Klingenhagen, Drostenstraße und
Von-Galen-Straße gelten. Der Gewerbeverein verweist darauf, dass das
Parkproblem bereits seit 1996 bestehe und sich bis heute deutlich verstärkt
habe. Der vorhandene Parkraum würde vermehrt durch Dauerparker besetzt und teilweise
über Tage nicht mehr freigegeben. Die Einzelhändler beklagen, dass sie
hierdurch von ihren Kunden schwierig erreichbar seien. Der Antrag des
Gewerbevereins ist als Anlage beigefügt.
Die Einrichtung einer
Parkraumbewirtschaftung richtet sich nach § 13 der Straßenverkehrsordnung.
Formal zuständig ist somit das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf, das
eine entsprechende Entscheidung in enger Zusammenarbeit und auf Antrag der
Stadt Sassenberg treffen würde.
Das Ausweisen von zeitlich
begrenzten Parkplätzen in Geschäftsstraßen hat Vor- und Nachteile, die
nachfolgend – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – kurz aufgeführt werden:
Vorteile:
- mehr freie Parkplätze für
Kundinnen und Kunden der Geschäfte
- weniger Parksuchverkehr in
der Innenstadt
- dadurch geringere
Umweltbelastung
Nachteile:
- Beschäftigte und Kunden mit
längerem Aufenthalt weichen in die Nachbarstraßen aus
- Konflikte mit den Anwohnern
der Nachbarstraßen
- Durchsetzen der Regelung
erfordert höheren Personalaufwand im Ordnungsamt, der regelmäßig nicht
kostendeckend sein wird
Die politischen Gremien in
Sassenberg haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über eine
Parkraumbewirtschaftung diskutiert. Unter Berücksichtigung der Vor- und
Nachteile ist hierbei jedoch niemals eine Einführung der Bewirtschaftung
beschlossen worden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.