Betreff
Antrag auf Begleitung einer Strategie für einen kommunalen Klimakonsens
-Antrag der CDU-Fraktion vom 24.06.2021
Vorlage
60/561/2021
Aktenzeichen
60 629-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der CDU-Fraktion vom 24.06.2021 bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Sassenberg zu berücksichtigen. Neuartige Aspekte werden, sofern deren Umsetzbarkeit gegeben ist, im Rahmen der Umsetzung zusätzlich integriert.“

 


Am 24.06.2021 wurde von der CDU-Fraktion ein Antrag auf Begleitung einer Strategie für einen kommunalen Klimakonsens eingereicht. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates vom 01.07.2021 im Wortlaut verlesen.

 

In den vergangenen Jahren wurden durch die Stadt Sassenberg bereits einige Maßnahmen, vor allem im baulichen Segment, im Sinne des Klimaschutzes umgesetzt.

 

Die Dachflächen öffentlicher Gebäude, wie beispielsweise die des Rathauses, wurden mit Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und nachhaltiger Energie ausgestattet. Darüber hinaus wurden energetische Sanierungen, z.B. in Form eines Austausches alter Fenster gegen modernere sowie energieeffizientere Fenster, an öffentlichen Gebäuden durchgeführt.

 

Die im Antrag aufgeführte Erarbeitung und Umsetzung unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen wird durch die Verwaltung, ebenso wie die grundsätzliche Orientierung an Klimazielen und dem Nachhaltigkeitsgedanken, als signifikant für die zukünftige Planung und Durchführung von Maßnahmen erachtet.

 

Hinsichtlich der beantragen Maßnahmen bzw. der aufgezeigten Handlungsfelder ergibt sich eine erhebliche Schnittmenge mit dem bereits beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Sassenberg aus dem Jahr 2017. Es erscheint daher empfehlenswert, die inhaltlichen Aspekte des Antrages im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu berücksichtigen und jene Aspekte, die noch nicht abgedeckt werden auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen und ggf. einzubinden.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.