Betreff
Anlegung eines Bürgerwaldes
-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.01.2021
-Anträge der CDU-Fraktion vom 10.03.2021 sowie der FDP-Fraktion vom 16.03.2021
Vorlage
60/560/2021
Aktenzeichen
60 629-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Zu 1.:

„Die Fläche im südlichen Teil des alten Gerco-Geländes wird, entsprechend der Skizze in der Anlage, mit einer Größe von 1000 m2 zur Errichtung eines Bürgerwaldes zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Umsetzung der Richtlinien und der Öffentlichkeitsarbeit zu beginnen.“

 

Zu 2.:

„Die ‚Richtlinien über die Nutzung und Bepflanzung des Bürgerwaldes in Sassenberg‘ werden entsprechenden dem Entwurf in der Anlage beschlossen und bekanntgemacht. Die Richtlinie tritt am auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.“


1. Erarbeitung geeigneter Standorte

 

 

Mit Schreiben vom 05.01.2021 beantragte die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung eines Bürgerwaldes. Mit Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 04.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten für Baumpatenschaften vorzubereiten und geeignete Flächen vorzuschlagen.

 

Im Hinblick auf geeignete Flächen für einen Bürgerwald wurden seitens der CDU-Fraktion, mit Schreiben vom 10.03.2021, sowie der FDP-Fraktion, mit Schreiben vom 04.03.2021, Vorschläge eingereicht. Mit dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 29.04.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Geeignetheit der in den Anträgen vorgeschlagenen Flächen zur Anlegung eines Bürgerwaldes zu überprüfen.

 

Hinsichtlich der von Herrn Ferdinand Freiherr von Korff bereitgestellten Fläche im Bereich Ravensberger Straße/Wächterort ist festzuhalten, dass diese Fläche die von der FDP formulierten Anforderungen nicht erfüllen kann. Insbesondere die ortskernnahe Anbindung sowie die Möglichkeit zum Ausbau touristischer Routen sind dort nicht gegeben. Zudem würde die Lage der Fläche dazu führen, dass vermehrt Besucher mit dem Pkw anreisen. Die daraus resultierenden Schadstoffemissionen konterkariert die Zielsetzung eines Bürgerwaldes. Des Weiteren befindet sich über die stark bewucherte Fläche verteilt ein Altbestand von ca. 40 gesunden Bäumen.

Nach Einschätzung eines hinzugezogenen Landschaftsgärtners würde die Fläche einen erheblichen Pflegeaufwand mit sich bringen, da der Boden mit der Traubenkirsche „verseucht“ sei. Ein durchfräsen des Bodens könne diese Problematik allerdings nicht beheben, da ein Rest der Wurzel im Boden verbleiben und sich die Traubenkirsche wieder ausbreiten würde. Aufgrund der enormen Wachstumsgeschwindigkeit von zwei Metern pro Jahr würde diese neu angepflanzte Bäume stark bedrohen.

 

Die weiteren durch die FDP-Fraktion vorgeschlagenen Standorte wurden durch die Verwaltung auf deren Eignung zur Anpflanzung von Baumreihen bzw. Alleen überprüft. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich keine der vorgeschlagenen Flächen für die Anlegung einer Allee in der Funktion eines Bürgerwaldes an. Eine entsprechende detaillierte Aufschlüsselung der Gründe und Einschätzungen der einzelnen Standorte ist als Anlage beigefügt.

 

Als Alternative kommt die Fläche im südlichen Teil des alten Gerco Geländes in Betracht. Für die Fläche ist ohnehin eine Aufforstung als Ausgleichsfläche vorgesehen, sodass sich die Übernahme von Baumpatenschaften bzw. das Pflanzen von Jubiläumsbäumen anbietet. Mithin handelt es sich um eine Fläche, die in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Brook liegt.

 

 

 

2. Formulierung von Richtlinien

 

 

Für die Übernahme einer Baumpatenschaft sollen die „Richtlinien über die Nutzung und Bepflanzung des Bürgerwaldes in Sassenberg“ gelten, um einen verbindlichen und nachvollziehbaren Organisationsrahmen zu schaffen.

 

Gegenstand der o.g. Richtlinien sind die Zielsetzung des Projektes, der geplante Zeitablauf, die ausgewählten Baumarten sowie die Kosten für die Übernahme einer Baumpatenschaft. Hinsichtlich der Zielsetzung und der Auswahl der Fläche wurde den vorangehend genannten Anträgen der Ratsfraktionen in gebotenem Maße Rechnung getragen. Die angegebenen Kosten von rund 600 Euro pro Baum wurden in Rücksprache mit dem Bauhof, bezüglich Anschaffungs-, Material- und Personalkosten, für die kommenden drei Jahre ermittelt. Die Personalkosten belaufen sich auf rund 480 Euro pro Baum, diese Kosten soll die Stadt Sassenberg tragen. Die restlichen 120 Euro für die Anschaffungs- und Materialkosten entrichten die Bürgerinnen und Bürger für die Übernahme einer Baumpatenschaft. Eine Beschilderung des Baumes entsprechend der Beschreibung in der Richtlinie ist zusätzlich zu bezahlen.

 

 

Ein Entwurf der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Ein erster Pflanztermin kann sinnvollerweise frühestens im Oktober 2022 stattfinden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.