Vorschlag der Verwaltung:
„Die Wassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2022
betragen weiterhin 1,10 €/m³. Die Kalkulation der Wassergebühren 2022 vom
18.10.2021 wird gemäß der Anlage
beschlossen.“
Durch die Satzung zur 33. Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Sassenberg
vom 04.11.2020 ist die Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4 mit Wirkung
vom 01.01.2021 auf 1,10 €/m³ festgesetzt worden.
Als Anlage ist auf der Grundlage des
Entwurfs des Erfolgsplanes des Wasserwerkes für 2022 die Kalkulation der
Wassergebühren 2022 mit Stand 18.10.2021 beigefügt. Im Ergebnis bleibt
festzuhalten, dass die Wassergebühr von 1,10 €/m³ weiterhin gelten kann. Der
Kalkulation liegen die folgenden Daten und Berechnungen zugrunde:
§ Wasserverkauf
/ Wasserbezug (Ziffern 1.1, 1.3 und 4.1.1)
Der
Jahresabschlüsse 2019 und 2020 weisen folgende Daten aus:
|
2019 |
2020 |
Wasserbezug |
775.118 m³ |
811.445 m³ |
Wasserverkauf |
753.904 m³ |
806.471 m³ |
davon
Tarifkunden |
618.909 m³ |
653.290 m³ |
bzw.
Sonderabnehmer |
134.995 m³ |
132.536 m³ |
Auf
Grundlage der Bezugsmenge 2020 liegt dem Wirtschaftsplan 2021 eine Menge von
810.000 m³ zugrunde. Ausgehend von den Werten für die Monate Januar bis August
2021 ergibt sich rechnerisch eine Gesamtabnahme von rd. 815.000 m³. Unter
Berücksichtigung der Erfahrungen, dass in den Frühjahrs- und Sommermonaten ein
erhöhter Verbrauch vorliegt, ist für 2022 auch eine Abnahmemenge von 810.000 m³
veranschlagt worden.
Für die
Veranschlagung der Wasserverkaufsmenge sind die (rechnerischen) Wasserverluste
zu berücksichtigen. Im Durchschnitt der letzten Jahre beliefen diese sich auf
15.000 – 20.000 m³. Bei den Sonderabnehmern zeichnet sich ab, dass die mit
135.000 m³ für 2021 veranschlagte Menge nicht ganz erreicht wird.
Zusammenfassend
liegen die folgenden Wassermengen der Kalkulation 2022 zugrunde:
Wasserbezug 810.000 m³
Wasserverkauf 790.000 m³
davon
Sonderabnehmern 130.000 m³.
Auf die
entsprechende Anfrage hat der Wasserbeschaffungsverband
Sassenberg-Versmold-Warendorf mit E-Mail vom 23.09.2021 ausgeführt, dass unter
Berücksichtigung der vorliegenden Preismitteilung der Wasserversorgung Beckum
zunächst von einem unveränderten Wasserbezugspreis beim WBV in Höhe von rd.
0,72 €/m³ ausgegangen wird.
§ Sonstige
betriebliche Erträge – Erstattung Löhne (Ziffer 3.2)
Im Hinblick
darauf, dass beim Wasserwerk zwei Mitarbeiter beschäftigt sind, ist ein Betrag
in Höhe von 15.000 € als Erstattung von Personalkosten durch die Stadt für
Arbeiten der Mitarbeiter, die nicht auf das Wasserwerk entfallen, veranschlagt.
§ Unterhaltung
der Verteilungsanlagen, Wechselmesser (Ziffer 4.2.1)
In 2022
steht der turnusmäßige Austausch von rd. 700 Wassermessern gegenüber rd. 1.300
in 2021 an. Auch im nächsten Jahr sollen diese Arbeiten durch die Mitarbeiter
des Wasserwerkes durchgeführt werden. Eine Fremdvergabe ist nicht mehr
vorgesehen. Der Ansatz ist im Hinblick auf den geringeren Beschaffungsaufwand
mit 40.000 € eingeplant worden.
§ Abschreibungen
(Ziffer 5.)
Im Hinblick
auf den Planungsstand werden verschiedene Straßenbaumaßnahmen und damit
zusammenhängend auch Wasserleitungen in 2021 nicht zur Ausführung gelangen.
Dies gilt aufgrund des Verfahrensstandes auch für die Maßnahmen Schulstraße,
Südlich der Christian-Rath-Straße und Nördlich des Steinbrink. Die
entsprechenden Maßnahmen sind daher nach Aktualisierung der Kostenschätzung
durch das Ing.-Büro Frilling+Rolfs für 2022 neu veranschlagt worden. Für das
Wirtschaftsjahr 2022 sind folgende Wasserleitungsinvestitionen veranschlagt:
ð Schulstraße / Im Herxfeld |
ð Südl.
Christian-Rath-Str. |
ð Südlich
des Antegoren |
ð Gewerbe-
u. Industriegebiet Ravensberger Str. |
Nach der
Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung unter Berücksichtigung der geplanten
Investitionen ergibt sich hier für 2021 ein Betrag von rd. 145.000 €.
§ Personalaufwendungen
(Ziffer 6.)
Die
Personalaufwendungen mit 148.300 € für zwei Mitarbeiter sind auf der Grundlage
der entsprechenden Berechnung eingestellt worden.
§ Verwaltungskostenbeitrag
(Ziffer 7.4.1)
Nach der
aktuellen Ermittlung erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag gegenüber 2021 um
600 € auf 82.100 €. Der Berechnung für 2021 liegen die aktuellen
KGSt.-Materialien 7/2020 zugrunde.
§ Konzessionsabgabe
(Ziffern 7.7, 7.8)
Nach den entsprechenden Berechnungen durch die WIBERA AG
ist die Konzessionsabgabe mit 100.000 € ermittelt worden. Ergänzend ist zu
berücksichtigen, dass nach den Jahresabschlüssen 2018, 2019 und 2020 die
Konzessionsabgabe jeweils nicht voll erwirtschaftet werden konnte, so dass in
den Folgejahren entsprechende Beträge nachzuholen sind. Für 2022 ist hier ein
Ansatz für die Nachholungen in Höhe von 24.000 € eingeplant.
§
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Ziffer
10)
Aufgrund der
vorgesehenen Veranschlagungen ist die steuerliche Belastung von der WIBERA AG
mit 45.900 € ermittelt worden, wobei nunmehr auch die passiven latenten Steuern
ausgewiesen werden. Diese passiven latenten Steuern sind erstmalig im Abschluss
des Wirtschaftsjahres 2017 gebildet worden. Latente Steuern werden auf die
Wertdifferenzen zwischen den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der
Steuerbilanz angesetzt. Im Hinblick auf die voraussichtliche Höhe von 12.000 €
sollten diese nach Auffassung der WIBERA AG separat ausgewiesen werden.
§ Jahresgewinn
(Ziffer 12.)
Aus den
dargestellten Veranschlagungen ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von 110.000
€. Dieser Jahresgewinn entspricht dem Mindesthandelsbilanzgewinn, so dass
hiernach auch die entsprechenden Konzessionsabgaben ausgewiesen werden können.
Die Kalkulation der Wassergebühren vom
18.10.2021 ist als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist
der Rat.