Betreff
Kalkulation der Wassergebühren 2022
Vorlage
60/559/2021
Aktenzeichen
60 815-12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Wassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2022 betragen weiterhin 1,10 €/m³. Die Kalkulation der Wassergebühren 2022 vom 18.10.2021 wird gemäß der Anlage     beschlossen.“

 


Durch die Satzung zur 33. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Sassenberg vom 04.11.2020 ist die Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4 mit Wirkung vom 01.01.2021 auf 1,10 €/m³ festgesetzt worden.

 

Als Anlage ist auf der Grundlage des Entwurfs des Erfolgsplanes des Wasserwerkes für 2022 die Kalkulation der Wassergebühren 2022 mit Stand 18.10.2021 beigefügt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Wassergebühr von 1,10 €/m³ weiterhin gelten kann. Der Kalkulation liegen die folgenden Daten und Berechnungen zugrunde:

 

§  Wasserverkauf / Wasserbezug (Ziffern 1.1, 1.3 und 4.1.1)

Der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 weisen folgende Daten aus:

 

 

2019

2020

Wasserbezug

775.118 m³

811.445 m³

Wasserverkauf

753.904 m³

806.471 m³

davon Tarifkunden

618.909 m³

653.290 m³

bzw. Sonderabnehmer

134.995 m³

132.536 m³

 

Auf Grundlage der Bezugsmenge 2020 liegt dem Wirtschaftsplan 2021 eine Menge von 810.000 m³ zugrunde. Ausgehend von den Werten für die Monate Januar bis August 2021 ergibt sich rechnerisch eine Gesamtabnahme von rd. 815.000 m³. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen, dass in den Frühjahrs- und Sommermonaten ein erhöhter Verbrauch vorliegt, ist für 2022 auch eine Abnahmemenge von 810.000 m³ veranschlagt worden. 

 

Für die Veranschlagung der Wasserverkaufsmenge sind die (rechnerischen) Wasserverluste zu berücksichtigen. Im Durchschnitt der letzten Jahre beliefen diese sich auf 15.000 – 20.000 m³. Bei den Sonderabnehmern zeichnet sich ab, dass die mit 135.000 m³ für 2021 veranschlagte Menge nicht ganz erreicht wird.

 

Zusammenfassend liegen die folgenden Wassermengen der Kalkulation 2022 zugrunde:

 

Wasserbezug                                810.000 m³

Wasserverkauf                             790.000 m³

davon Sonderabnehmern       130.000 m³.

 

Auf die entsprechende Anfrage hat der Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf mit E-Mail vom 23.09.2021 ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der vorliegenden Preismitteilung der Wasserversorgung Beckum zunächst von einem unveränderten Wasserbezugspreis beim WBV in Höhe von rd. 0,72 €/m³ ausgegangen wird.

 

 

§  Sonstige betriebliche Erträge – Erstattung Löhne (Ziffer 3.2)

Im Hinblick darauf, dass beim Wasserwerk zwei Mitarbeiter beschäftigt sind, ist ein Betrag in Höhe von 15.000 € als Erstattung von Personalkosten durch die Stadt für Arbeiten der Mitarbeiter, die nicht auf das Wasserwerk entfallen, veranschlagt.

 

§  Unterhaltung der Verteilungsanlagen, Wechselmesser (Ziffer 4.2.1)

In 2022 steht der turnusmäßige Austausch von rd. 700 Wassermessern gegenüber rd. 1.300 in 2021 an. Auch im nächsten Jahr sollen diese Arbeiten durch die Mitarbeiter des Wasserwerkes durchgeführt werden. Eine Fremdvergabe ist nicht mehr vorgesehen. Der Ansatz ist im Hinblick auf den geringeren Beschaffungsaufwand mit 40.000 € eingeplant worden.

§  Abschreibungen (Ziffer 5.)

Im Hinblick auf den Planungsstand werden verschiedene Straßenbaumaßnahmen und damit zusammenhängend auch Wasserleitungen in 2021 nicht zur Ausführung gelangen. Dies gilt aufgrund des Verfahrensstandes auch für die Maßnahmen Schulstraße, Südlich der Christian-Rath-Straße und Nördlich des Steinbrink. Die entsprechenden Maßnahmen sind daher nach Aktualisierung der Kostenschätzung durch das Ing.-Büro Frilling+Rolfs für 2022 neu veranschlagt worden. Für das Wirtschaftsjahr 2022 sind folgende Wasserleitungsinvestitionen veranschlagt:

 

ð  Schulstraße  / Im Herxfeld

ð  Südl. Christian-Rath-Str.

ð  Südlich des Antegoren

ð  Gewerbe- u. Industriegebiet Ravensberger Str.

 

Nach der Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung unter Berücksichtigung der geplanten Investitionen ergibt sich hier für 2021 ein Betrag von rd. 145.000 €.

 

§  Personalaufwendungen (Ziffer 6.)

Die Personalaufwendungen mit 148.300 € für zwei Mitarbeiter sind auf der Grundlage der entsprechenden Berechnung eingestellt worden.

 

§  Verwaltungskostenbeitrag (Ziffer 7.4.1)

Nach der aktuellen Ermittlung erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag gegenüber 2021 um 600 € auf 82.100 €. Der Berechnung für 2021 liegen die aktuellen KGSt.-Materialien 7/2020 zugrunde.

 

§  Konzessionsabgabe (Ziffern 7.7, 7.8)

Nach den entsprechenden Berechnungen durch die WIBERA AG ist die Konzessionsabgabe mit 100.000 € ermittelt worden. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass nach den Jahresabschlüssen 2018, 2019 und 2020 die Konzessionsabgabe jeweils nicht voll erwirtschaftet werden konnte, so dass in den Folgejahren entsprechende Beträge nachzuholen sind. Für 2022 ist hier ein Ansatz für die Nachholungen in Höhe von 24.000 € eingeplant.

 

§  Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Ziffer 10)

Aufgrund der vorgesehenen Veranschlagungen ist die steuerliche Belastung von der WIBERA AG mit 45.900 € ermittelt worden, wobei nunmehr auch die passiven latenten Steuern ausgewiesen werden. Diese passiven latenten Steuern sind erstmalig im Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017 gebildet worden. Latente Steuern werden auf die Wertdifferenzen zwischen den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt. Im Hinblick auf die voraussichtliche Höhe von 12.000 € sollten diese nach Auffassung der WIBERA AG separat ausgewiesen werden.

§  Jahresgewinn (Ziffer 12.)

Aus den dargestellten Veranschlagungen ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von 110.000 €. Dieser Jahresgewinn entspricht dem Mindesthandelsbilanzgewinn, so dass hiernach auch die entsprechenden Konzessionsabgaben ausgewiesen werden können.

 

Die Kalkulation der Wassergebühren vom 18.10.2021 ist als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.