-Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2021
Vorschlag der Verwaltung:
„Aus den Erfahrungen der letzten Monate mit Ablauf der
Eingewöhnungsphase bleibt festzuhalten, dass der 4-wöchentliche Abfuhrrhythmus
der gelben Tonne ausreichend ist und von einer Verkürzung auf eine 14-tägliche
Abfuhr Abstand genommen werden sollte. Im Weiteren werden auch die rechtlichen
Voraussetzungen für eine diesbezügliche Änderung der Abstimmungsvereinbarung
hinsichtlich wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen bei Sammlung oder
der Rahmenvorgaben der Verpackungsverordnung nicht gesehen.
Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Sassenberg vom 14.03.2021 auf Veränderung des Abfuhrrhythmus der gelben Tonne
von 4-wöchentliche auf 14-tägige Leerung wird daher zurückgewiesen.“
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg hat mit
Schreiben vom 14.03.2021 beantragt, den Abfuhrrhythmus der gelben Tonne von
4-wöchentlich auf 14-täglich zu verkürzen. Zur Begründung wurde darauf
verwiesen, dass mit Einführung der gelben Tonne seit dem 01.01.2021 eine
Umstellung von der 14-täglichen Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke auf die
4-wöchentliche Abfuhr der gelben Tonnen eingetreten ist. In einer Reihe von
Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sei unter Hinweis auf die zu geringe
Kapazität der Wunsch geäußert worden, auch für die gelbe Tonne zu dem kürzeren
Abfuhrturnus zurückzukehren.
Die Beratung über den Antrag ist in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 29.04.2021 – Pkt. 14 d. N. – erfolgt. Hierbei sind
insbesondere die Stellungnahmen der Kommunalen Abfallwirtschaftsgesellschaft
des Kreises Warendorf (AWG Kommunal) und der Fa. BellandVision, Pegnitz, die im
Rahmen der Ausschreibung durch das Duale System als Ausschreibungsführer
beteiligt war, thematisiert worden.
Auf Grundlage der entsprechenden Beschlüsse der jeweiligen
politischen Gremien der Kommunen des Kreises Warendorf ist zum 01.01.2021 auf
der Basis des Verpackungsgesetzes die Gelbe Tonne zur Sammlung von
Leichtverpackungen eingeführt worden. Im Rahmen des Verfahrens haben sich die
beteiligten Kommunen, mit Ausnahme der Stadt Beckum sowie des bestehenden
Systems in der Gemeinde Everswinkel u. a. aufgrund der Empfehlung der AWG
Kommunal für einen vierwöchigen Abfuhrturnus entschieden und dies im Rahmen der
Abstimmungsvereinbarung festgelegt.
In den Stellungnahmen der AWG Kommunal und der Fa.
BellandVision ist darauf verwiesen worden, dass die seinerzeitigen Empfehlungen
und Argumente die Grundlage für die Neuausschreibung der dualen Systeme mit dem
4-wöchentlichen Abfuhrturnus bildeten. Eine Änderung des Abfuhrturnus wurde
unter Hinweis auf die gerade erst begonnene Vertragslaufzeit 2021 – 2024 und
mit Blick auf das Verpackungsgesetz nicht für möglich erachtet. Im Übrigen
wurde dafür auch kein Anlass gesehen.
Die Fa. BellandVision führt aus, dass die Festlegung des
Entsorgungssystems Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung ist. Eine Änderung
des Abfuhrturnus würde somit auch eine Änderung der Abstimmungsvereinbarung
darstellen. Eine Anpassung der Abstimmungsvereinbarung durch den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kann jedoch nur für die Fälle erfolgen,
nach denen sich wesentliche Rahmenbedingungen bei Sammlung oder die
Rahmenvorgaben der Verpackungsverordnung ändern. Diese Voraussetzungen werden
nicht gesehen.
Die Empfehlung der AWG Kommunal für eine 4-wöchentliche
Sammlung stützt sich auf die Erfahrungen aus vielen anderen Kreisen. Im
Weiteren wird auf das abfallwirtschaftliche Ziel der Reduzierung des
Verpackungsanfalls verwiesen.
Die Erkenntnisse aus der Einführung der gelben Tonne haben
gezeigt, dass in der Übergangsphase zwischen gelbem Sack und gelber Tonne der
Eindruck entstehen kann, dass das zur Verfügung stehende Volumen nicht
ausreichend bemessen ist. Hier sei jedoch zu berücksichtigen, dass vielfach
noch die gelben Säcke genutzt werden, die dann ein entsprechend großes Volumen
in den Tonnen benötigen. Bei einer losen Befüllung lässt deutlich mehr an
Verpackungen unterbringen; im Weiteren kann ein höheres Volumen durch leichtes
Andrücken der Verpackungen erreicht werden. Letztlich wird noch auf die Gefahr
von Fehlbefüllungen bei einem zu großen Behältervolumen verwiesen.
Letztlich hat der Infrastrukturausschuss folgenden Beschluss
gefasst.
„Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg vom
14.03.2021 auf Veränderung des Abfuhrrhythmus der gelben Tonne von
4-wöchentliche auf 14-tägige Leerung wird zunächst zurückgestellt. Im Hinblick
auf die sich noch in der Eingewöhnungsphase befindliche Umstellung vom gelben
Sack auf die gelbe Tonne sollten zunächst die weiteren Erfahrungen abgewartet
und dann mit den anderen Kommunen des Kreises eine Bewertung vorgenommen
werden. Soweit erforderlich können im Anschluss hieran Gespräche mit den dualen
Systemen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2021
einen Sachstandsbericht in dieser Angelegenheit vorzulegen.“
Aus Sicht der Verwaltung zeigen die Erfahrungen in der
jüngeren Vergangenheit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger offensichtlich auf
das geänderte System eingestellt haben. In einer Übergangszeit wurden die
gelben Säcke noch mit entsorgt; bei den letzten Abfuhren war festzustellen,
dass neben den gelben Tonnen keine gelben Säcke abgelegt waren. Auch in der
Öffentlichkeitsarbeit ist die Verkürzung des Abfuhrturnus nur ganz vereinzelt
angesprochen worden. In diesen Fällen ist auf die Möglichkeit der Gestellung einer
zusätzlichen gelben Tonne verwiesen worden.
Zur Erarbeitung des derzeitigen Sachstandes ist ergänzend
die AWG Kommunal mit E-Mail vom 06.10.2021 um eine aktuelle Einschätzung
gebeten worden. Diese lautet wie folgt:
„In unserer Stellungnahme vom 26. März 2021 haben wir auf
die vertraglichen Grundlagen hingewiesen, aber auch die Gründe genannt, warum
eine vierwöchentliche Sammlung ausreichend ist. Im März haben wir uns auch noch
in der Übergangsphase gefunden, viele Bürger*innen haben noch die vorhandenen
gelben Säcke weiter genutzt und dann direkt in die neuen gelben Tonnen gegeben.
So war das vorhandenen Volumen schnell verbraucht. Mittlerweile ist die
Übergangsphase abgeschlossen und die Erfahrungsberichte aus den anderen
Kommunen mit vierwöchentlicher Sammlung zeigen, dass es, so wie auch von Ihnen
beschrieben, kaum noch Rückmeldungen mit der Forderung nach einer Verkürzung
des Abfuhrrhythmus gibt. Das in einigen Fällen der beauftragte Entsorger nicht
ausreichend Behältervolumen zur Verfügung stellt, ist noch einmal mit dem
zuständigen dualen System zu klären.
Grundsätzlich aber halten wir aufgrund der jetzigen
Erfahrungswerte hier im Kreis, aber auch aufgrund der langjährigen Erfahrungen
aus vielen anderen Kreisen die vierwöchentliche Sammlung für ausreichend.
Unabhängig davon würde eine 14-tägliche Sammlung auch die doppelte Anzahl von
Transporten und der damit verbundenen Umweltbelastungen bedeuten.
Wir wollen in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden
im Rahmen unserer Umweltbildung darauf hinwirken, dass Verpackungen möglichst
vermieden werden und so das Aufkommen insgesamt reduziert wird.“
Zusammenfassend bleibt somit festzuhalten, dass sowohl im
Hinblick auf die Abstimmungsvereinbarung auf Grundlage der
Verpackungsverordnung als auch aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate mit
Ablauf der Eingewöhnungsphase eine Verkürzung des Abfuhrturnus als nicht
möglich und auch nicht erforderlich anzusehen ist.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.