Betreff
Anschaffung eines Goldenen Buches für die Stadt Sassenberg
Vorlage
10/574/2021
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt ein Goldenes Buch (ringbuchartig, in der Größe A4, ledergebunden, von der Farbauswahl schlicht, mit dem Wappen der Stadt Sassenberg auf dem Cover) anzuschaffen und es gemäß der Richtlinie zu nutzen.

 

Die Richtlinie zur Regelung der Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage         zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Im Rahmen des Jubiläums „900 Jahre Sassenberg“ ist ein Arbeitskreis gebildet worden, um die Ideen für die Gestaltung des Jubiläumsjahres zu sammeln und eine Umsetzung zu erarbeiten. Dabei sind bereits einige Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt worden und einige stehen noch bevor.

 

In einer seiner letzten Arbeitskreissitzungen ist seitens der Mitglieder die Anschaffung eines Goldenen Buches für die Stadt Sassenberg vorgeschlagen worden. Anlass hierfür ist der bevorstehende Termin „Festakt an der Kaiser-Lothar-Linde“ am 06.11.2021 und der damit verbundene Besuch der Bürgermeister aus Süpplingenburg und Königslutter. Diese Orte gehören zu den Stationen im Leben des sächsischen Herzogs und späteren Kaisers Lothar von Supplingburg, der eine Erdhügelburg und damit den Grundstein für das heutige Sassenberg gelegt hatte.

 

Diese und weitere Gäste sowie andere Eintragende ehren die Stadt mit ihrem Besuch und ihrer Anwesenheit, die Stadt ehrt die Gäste etc. mit der Bitte um Eintrag ins Goldene Buch und verleiht damit dem Augenblick des Geschehens eine dauerhafte Bedeutung. Für die Nachkommen sind die Eintragungen im Goldenen Buch ein Spiegel der Stadt- und Zeitgeschichte. Im Sinne dieser Bedeutung für die Stadt Sassenberg sollte ein Goldenes Buch angeschafft werden. Dieses sollte ringbuchartig -die Seiten können vor Ort selbst bedruckt/beschriftet werden- in der Größe A4, ledergebunden, von der Farbauswahl schlicht gestaltet sein und das Wappen der Stadt Sassenberg auf dem Cover tragen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.