Betreff
Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters
Vorlage
10/572/2021
Aktenzeichen
10 022-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

 


Gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

 

In § 12 der Hauptsatzung für die Stadt Sassenberg ist festgelegt, dass zwei Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen sind.

 

Nach § 40 Abs. 2 Satz 4 GO NRW ist der Bürgermeister bei der Wahl seiner Stellvertreter stimmberechtigt.

 

Der bisherige zweite Stellvertreter des Bürgermeisters, RM Schöne, hat mit Schreiben vom 15.09.2021 mitgeteilt, dass er das Amt mit Ablauf des 30.09.2021 aus persönlichen Gründen niederlegen wird.

 

Nach § 67 Abs. 2 Satz 7 wird der Nachfolger bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines der Stellvertreter des Bürgermeisters während der Wahlzeit (z.B. durch Niederlegung des Amtes) ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 gewählt. Diese Wahl erfolgt im Wege der Mehrheitswahl. Eine Frist ist im Gesetz nicht vorgesehen, sollte im Interesse der Funktionsfähigkeit des Rates aber unverzüglich erfolgen.

 

Möglich ist auch ein einheitlicher Wahlvorschlag.