Betreff
Beantragung einer Zuwendung aus dem Programm „Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen“
-Umsetzung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Vorlage
60/544/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die nachfolgend genannten Maßnahmen und Projekte aus dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Sassenberg eine Zuwendung aus dem Programm „Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen“ für das Jahr 2022 zu beantragen:

 

B1                    Quartiersmanagement Innenstadt     

B2                    Verfügungsfonds Innenstadt  

C1                   Gestalterische Aufwertung des Drostengarten

D1                   Hof- und Fassadenprogramm.“


Mit der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) beschreibt die Stadt Sassenberg eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Jahre 2022 bis 2028. Für die einzelnen Maßnahmen und Projekte im ISEK können Zuwendungen aus dem Programm „Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen“ beantragt werden. Die Förderquote beträgt hierbei 60 %. Die Frist für die Vorlage eines Zuwendungsantrages für das Jahr 2022 endet am 30.09.2021.

 

In der nunmehr beschlossenen Fortschreibung des ISEK werden für das Jahr 2022 folgende Projekte bzw. Maßnahmen aufgeführt:

 

Nummer         Bezeichung                                                   Geschätzte Gesamtkosten

B1                    Quartiersmanagement Innenstadt                              570.500 €

B2                    Verfügungsfonds Innenstadt                                         35.000 €

C1                   Gestalterische Aufwertung des Drostengarten          906.780 €

D1                   Hof- und Fassadenprogramm                                                  52.500 €

Gesamt                                                                   1.564.780 €

 

Die gestalterische Aufwertung des Drostengartens soll in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt werden. Bei den übrigen drei Punkten handelt es sich um Projekte, die über die komplette Geltungsdauer des ISEK vorgehalten werden sollen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.