-Durchführungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Gemäß Ziffer 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des
Rates der Stadt Sassenberg vom 16.12.2004 werden die nachfolgenden Maßnahme in
der Durchführung beschlossen:
Maßnahme |
Produkt |
Haushaltsansatz |
Errichtung Unterflurcontainer Düsbergstraße |
11.01.01 |
70.000 € |
Der Bürgermeister wird beauftragt, die vorstehend
aufgeführte Maßnahme umzusetzen.“
Auf den seinerzeitigen Antrag der
CDU-Fraktion Sassenberg-Füchtorf vom 24.03.2020 auf Anbringung einer Überwachungskamera
an dem Containerstandort am neuen Friedhof an der Düsbergstraße hat der Rat in
seiner Sitzung am 28.04.2020 – Pkt. 20 d. N. – beschlossen, dass der Antrag zur
weiteren rechtlichen Prüfung zurückgenommen wird. In der Sitzung bestand Einvernehmen
darüber, dass die Zaunanlage entfernt werden sollte, weil durch diese die
Hemmschwelle für die Ablagerung von Abfällen sehr niedrig ist. Soweit diese
Maßnahme nicht ausreiche, sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die
Zaunanlage ist Anfang Mai 2020 durch den städtischen Bauhof entfernt worden.
Nach Rücksprache mit dem mit der
Reinigung der Depotcontainerstandorte beauftragten Dienstleister hat diese
Maßnahme durchaus zu einer Verbesserung (ca. 20 – 25 % Reduzierung) der
Situation geführt. Dennoch sei weiterhin festzustellen, dass in erheblichem
Umfang Abfallablagerungen vorzufinden sind.
Der Rat hat im Weiteren in seiner
Sitzung am 28.04.2020 – Pkt. 21 d. N. – auf Grundlage des Antrages der
FWG-Fraktion Sassenberg-Füchtorf vom 03.02.2020 den Beschluss gefasst, dass die
Errichtung eines Unterflurcontainersystems zur Abfallsammlung an der
Düsbergstraße in den Haushaltsplanentwurf übernommen werden soll. Hierzu ist
unter dem Produkt 11.01.01 Abfallbeseitigung und -entsorgung ein Ansatz in Höhe
von 70.000 € gebildet worden. Auch hier soll das System, das im Bereich der
Buswendeschleife Johann-Hinrich-Wichern-Straße installiert wurde, zum Einsatz
kommen. Im Rahmen der Haushaltsplanung ist noch davon ausgegangen worden, dass
zwei Altpapier-, zwei Weißglas- und zwei Buntglascontainer eingebaut werden.
Nach dem nunmehr der Infrastrukturausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2021 –
Pkt. 12 d. N. – den Beschluss gefasst hat, dass im Zuge der Sammlung von
Altpapier ab dem 01.01.2022 auf die Aufstellung von Altpapiercontainern an den
Depotcontainerstandorten verzichtet wird, sind nur noch die Container für Weiß-
und Buntglas vorzusehen. Im Hinblick auf den zur Verfügung stehenden Platz
sowie die Schaffung zusätzlicher Ressourcen sollten hier jeweils drei Container
vorgesehen werden.
Für eine zeitnahe Umsetzung sollte die
Maßnahme zur Durchführung beschlossen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung zur
Durchführung der Maßnahmen ist der Infrastrukturausschuss.