-Sanierung der Vennstraße zwischen Ortsschild und Parkplatz Auerochse-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Anregung des Herrn Robecke gem. § 24 GO vom 28.06.2021 wird in den
Unterausschuss Straßen und Wege des Infrastrukturausschusses verwiesen.“
Mit § 6 der Hauptsatzung hat
der Rat der Stadt Sassenberg für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden
den Hauptausschuss bestimmt. Dieser hat die Anregung bzw. Beschwerde inhaltlich
zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur
Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.
Inhaltlich regt Herr Robecke
an, die Vennstraße insbesondere zwischen Ortsschild Sassenberg und Parkplatz
Auerochsendenkmal zu sanieren. So sei z. B. die Stelle kurz nach der Einfahrt
Brameyer aus seiner Sicht ein Gefahrenpunkt für Radfahrer.
Da eine akute Verkehrsgefährdung in dem benannten
Bereich derzeit nicht besteht, sollte die Anregung an den Unterausschuss
Straßen und Wege des Infrastrukturausschusses verwiesen werden.