Betreff
Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW
-Sanierung der Vennstraße zwischen Ortsschild und Parkplatz Auerochse-
Vorlage
60/542/2021
Aktenzeichen
60 642-40
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Anregung des Herrn Robecke gem. § 24 GO vom 28.06.2021 wird in den Unterausschuss Straßen und Wege des Infrastrukturausschusses verwiesen.“


Mit Email vom 28.06.2021 reicht Herr Ulrich Robecke eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) ein. Gemäß dieser Regelung hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

 

Mit § 6 der Hauptsatzung hat der Rat der Stadt Sassenberg für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden den Hauptausschuss bestimmt. Dieser hat die Anregung bzw. Beschwerde inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Inhaltlich regt Herr Robecke an, die Vennstraße insbesondere zwischen Ortsschild Sassenberg und Parkplatz Auerochsendenkmal zu sanieren. So sei z. B. die Stelle kurz nach der Einfahrt Brameyer aus seiner Sicht ein Gefahrenpunkt für Radfahrer.

 

Da eine akute Verkehrsgefährdung in dem benannten Bereich derzeit nicht besteht, sollte die Anregung an den Unterausschuss Straßen und Wege des Infrastrukturausschusses verwiesen werden.