Betreff
Erstellung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Vorlage
10/571/2021
Aktenzeichen
10 899-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt 3 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge an folgenden Standorten

 

  • Parkplatz Drostengarten
  • Parkplatz Feldmarksee/Heidestraße
  • Parkplatz Multifunktionsgebäude Füchtorf

 

herzustellen und einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu stellen. “


Für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen für Elektrofahrzeuge besteht derzeit die Möglichkeit einer Förderung des Bundes in Höhe von 80 % der Netto-Kosten der Ladesäulen bzw. Netzanschlüsse.

 

Zu der Frage, in welcher Anzahl die Installation von Ladesäulen sinnvoll ist, weisen Branchenkenner darauf hin, dass die prognostizierte Zunahme der E-Mobilität keine gleichlaufende Steigerung von öffentlichen Ladesäulen erfordere, da zu erwarten sei, dass sich im privaten Bereich die Anschaffung von eigenen Wallboxen durchsetzen werde.

 

Deshalb sei es gerade im ländlichen Raum sinnvoll, zunächst öffentlich erreichbare Stellplätze zu bevorzugen, die sich bei einem gewissen Mindestaufenthalt der Fahrzeugnutzer für 22 kW-Ladepunkte anbieten (typisch sind hier Freizeiteinrichtungen zu nennen); in klassischen Einkaufsstraßen mit vorwiegend kürzerem Aufenthalt empfehle sich eine Kombination von 50 kW/22 kW Ladepunkten.

 

Da die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die E-Ladesäulen im ländlichen Raum in aller Regel (noch) nicht wirtschaftlich betrieben werden können, sei ein behutsamer Einstieg zu bevorzugen. Folgende Standorte werden insoweit verwaltungsseitig für zunächst je eine Ladesäule vorgeschlagen:

 

-       Parkplatz Drostengarten:                                50 kW/22 kW -je ein Ladepunkt-

-       Parkplatz Feldmarksee/Heidestraße:             22 kW -2 Ladepunkte-

-       Parkplatz Multifunktionsgebäude Füchtorf:    22 kW -2 Ladepunkte-

 

Die aktuellen Marktpreise lassen folgende Kostenstruktur erwarten:

           

                                                Einkaufspreis              Förderung                   Eigenanteil

 

2 Standorte à 22 kW

(jeweils 2 Ladepunkte)              20.000,00 €              16.000,00 €                 4.000,00 €

 

1 Standort à 50 kW/22 kW

(je 1 Ladepunkt)                        36.000,00 €              20.000,00 €               16.000,00 €

 

                                                   56.000,00 €              36.000,00 €               20.000,00 €

 

Eine Förderung über das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist grundsätzlich möglich. Der Fördersatz liegt hier bei maximal 80 % pro Ladepunkt bzw. max. 4.000,00 € bei 22 kW-Ladepunkten und 16.000,00 € bei 50 kW-Ladepunkten. Voraussetzung ist die Belieferung der Säulen mit Strom aus erneuerbaren Energien sowie ein Betrieb der Ladesäulen für einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren.

 

Zur Finanzierung der Betriebskosten kalkulieren die Betreiber im ländlichen Raum je nach Markteinschätzung einen jährlichen Zuschussbedarf von +/- 1.000,00 €, konkrete Zahlen können erst nach Vorlage der Förderbescheide und anschließender Angebotseinholung genannt werden.

 

Die haushaltsrechtliche Bereitstellung der Ermächtigung ist innerhalb des Produktes 14.01.01 –Umweltinformation und –koordination- veranschlagt. Die Notwendigkeit einer überplanmäßigen Auszahlung kann durch die gegenüber der Veranschlagung erhöhten Förderung gewährleistet werden.

 

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.