Betreff
Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Vorlage
60/539/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Das aktualisierte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Stadtmitte Sassenberg wird zusammen mit dem Maßnahmenplan als Planungsgrundlage für die Stadt Sassenberg beschlossen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 (Punkt 4 der Niederschrift) folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Sassenberg aus dem Jahre 2018 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster fortzuschreiben.“

 

Eine Zuwendung im Rahmen der Städtebauförderung, z.B. für die Neugestaltung des Drostengartens, ist ausschließlich auf Basis eines abgestimmten „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ möglich. Das von der Stadt Sassenberg im Jahre 2018 aufgestellte ISEK stellt hierbei nach Aussage der Bezirksregierung Münster eine ordentliche Grundlage zur Verfügung, die in verschiedenen Detailfragen jedoch noch Überarbeitungen und Ergänzungen bedurfte.

 

Vor diesem Hintergrund ist das Büro WoltersPartner aus Coesfeld mit der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beauftragt worden. Aufgabe war es hierbei, dass im Jahr 2018 erarbeitete ISEK für die Ortsmitte Sassenberg in folgenden Aspekten zu überarbeiten, sodass es als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln verwendet werden kann:

 

  • Festlegung einer engeren Gebietskulisse und Beschluss einer Gebietsfestlegung nach BauGB
  • Ergänzung einer Stärken-Schwächen-Analyse
  • Formulierung eines übergeordneten Leitbildes
  • Ergänzung eines Abschnitts zum Klimaschutz
  • inhaltliche Schärfung der Maßnahmen und Ergänzung von Projektsteckbriefen mit Aussagen zum Zeitplan, zu den Kosten, zu Beteiligungsformaten und zum Klimaschutz
  • Zusammenfassung von Maßnahmen (Vorplanung und Durchführung)
  • Ergänzung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht unter Berücksichtigung eines Umsetzungszeitraumes von 5-7 Jahren für alle Maßnahmen

 

Die Fortschreibung des ISEK erfolgte in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster. Am 21.04.2021 fand diesbezüglich ein gemeinsamer Ortstermin in Sassenberg statt, an dem Vertreter des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung Münster, des Büros WoltersPartner sowie der Stadt teilnahmen.

 

Als Ergebnis liegt nunmehr ein aktualisiertes Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Stadtmitte Sassenberg vor, dass sich in einen Dokumentationsteil sowie einen Maßnahmenkatalog gliedert. Frau Pack-Hast vom Büro WoltersPartner wird die Fortschreibung in der Sitzung vorstellen. Nach Genehmigung des ISEK durch die Bezirksregierung kann auch für die Kosten dieser Fortschreibung ein Förderantrag gestellt werden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.