Betreff
Bestellung des Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
10/570/2021
Aktenzeichen
10 022-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für die Dauer der Wahlperiode bis 31.10.2025 wird als stellvertretender Schriftführer für den Rat Herr Andre Justus bestellt.“


Nach § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer/Schriftführerin unterzeichnet.

 

Als stellvertretender Schriftführer für den Rat sollte für die Dauer der Wahlperiode bis 31.10.2025 der städtische Mitarbeiter Andre Justus bestellt werden.