-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL
1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020
(BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB und § 13a BauGB erfolgte in der Zeit
vom 17.06.2021 bis zum 20.07.2021 – einschließlich.
Zuständig für
die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.