-Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Im Herxfeld 18
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ wird im Rahmen einer 9.
Änderung für das Grundstück Im Herxfeld 18 für die nachfolgend aufgeführten
Punkte gem. § 13a BauGB geändert:
- Anpassung der
Zweckbestimmung zu Flächen für den Gemeinbedarf – Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen, Kindergarten / Kindertagesstätte
- Anpassung des Baufensters
- Festsetzung der
Geschossigkeit auf II
- Festsetzung der Dachneigung
auf 0 - 30°
- Festsetzung der Firsthöhe
auf 9,50 m
- Festsetzung der
Geschoßflächenzahl auf 0,8
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 9.
Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ zu fertigen. Auf die
vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB und die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird im Rahmen der
Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB
durchzuführen.
Weiter
wird die Verwaltung beauftragt, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes
parallel durchzuführen.“
Zur Umsetzung
ist zunächst die Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 „Vennstraße“ im Rahmen
einer 9. Änderung, sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.